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Thema: Fachkrankenpfleger beim Lehrgang RettSan anerkennen lassen

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  1. #1
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    also so die Erfahrung zeigt das die Soldaten entweder auf eine zivile Schule gehen oder aber die Prüfung von einem zivilisten der zust. behörde besucht wird;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Nix mit Präzedenzfall oder so !!!

    Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
    Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!

    Und für die, die es nachlesen möchten:


    Für Niedersachsen:
    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...292229_L20.pdf

    §4.3
    Auf Antrag
    1. ...
    2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.


    Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!

    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
    MfG

    brause

  4. #4
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    Zitat Zitat von brause
    Tja, Niedersachsen zeigt doch immer wieder sein besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...
    Moin moin,

    das klingt ein wenig sarkastisch, und da ich mich für eine Ausbildung im genannten Bundesland interessiere, würde ich schon gerne wissen, was Du damit meinst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Vorreiterrolle Niedersachsen

    Tach !!!

    brause schreibt:
    ...besonderes Interresse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst...

    An Mr. Blaulicht:
    brause meint damit bestimmt die historisch gewachsene Vorreiterrolle des Flächenlandes Niedersachsen (hier namentlich die Rettungsdienstschulen in Gosslar (DRK) und Roneneberg (JUH, jetzt in Hannover) ) als erste u.A. z.B. die endotracheale Intubation und das Legen von peripher venösen Zugängen in den praktischen Teil der staatlichen(!) Prüfung zum Rettungssanitäter zu integrieren und damit den Beteiligten größtmögliche Rechtssicherheit zu geben. (Und das lange bevor es dieses Unwort "Notkompetenz" gab)

    Niedersachen brauch kein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Rettungsdienst zu haben ...
    Es hat schon immer einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst (!!!)

    Im Gesetz verankerte Besetzung von RTW mit RA ist nicht gleich "qualitativ hochwertigen Rettungsdienst" !!!
    Das wird von Laien und sog. Fachleuten oft verwechselt.


    Gruß
    Bastel

  6. #6
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    Nee, ich meine da doch schon was anderes...

    ... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....

    Naja, und die Mindestbesatzung für die RM ist auch so ein Punkt, "geeignete Personsen" ist für mich schon ein Zeichen, dass der Gesetzgeber kein grosses Interesse an Qualität hat...was allerdings nicht heisst, dass der niedersächsiche RD flächendeckend schlecht wäre. Aber bei der Vorstellung, dass ein RTW mit zwei SanH besetzt werden darf, da schüttelt es mich doch ein wenig.

    Was allerdings stimmt ist, dass die APVo für RS in NS im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ viel von den Prüflingen verlangt. Aber nur dadurch dass man in der RS-Prüfung am Phantom mehr oder weniger erfolgreich intubiert und einen Zugang legt, kommt dadurch doch keinerlei Rechtssicherheit zustande. Ganz abgesehen davon ist mir mindestens eine seriöse RD-Schule in NS bekannt, wo bei der obligaten Baby-Rea das Display bewusst nicht an die Puppe angeschlossen und ausgewertet wird, weil ansonsten die Durchfallquoten jenseits von Gut und Böse lägen. Auch so lässt sich eine strenge APVo unterhöhlen...
    Das in anderen Bundesländern nur die Assistenz bei invasiven Massnahmen durch den RS gefordert wird, liegt vielleiucht auch daran, dass in den dortigen RD-Gestzen der RA als Verantworlicher im RTW festgeschrieben ist.

    Und wie war das doch gleich mit der Fortbildungspflicht?

    Wenn man die gesetzlichen Arbeitsgrundlagen z.B. in Hessen (wahrscheinlich das beste RD-Gesetz in der BRD) mit denen in NS vergleicht, dann tuen sich Abgründe auf...aber das heisst wie gesagt nicht, das der RD in der Praxis in Hessen überall besser wäre als in NS, aber es zeigt doch sehr deutlich die Intension des Gesetzgebers, und genau das meinte ich mit meiner Bemerkung im vorhergehendem Post.
    MfG

    brause

  7. #7
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    Zitat Zitat von brause
    Nee, ich meine da doch schon was anderes...

    ... z.B. das man gerade aus Niedersachsen immer von ganz abstrusen Ausnahmen in der Ausbildung hört, sei es nun RS oder RA. So zum Beispoel die Anerkennung der Fachkrankenpflege-Ausbildung, oder aber auch das der ehem. RP Braunschweig sehr lange Zeit (auch nach einem entsprechenden und anderslautendem Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums) RA-Urkunden nach Aufbaulehrgängen ohne Abschlussgespräch/Berichtsheft ausgestellt hat....

    .
    so ungewöhnlich ist das nicht

    hatte auch werde das eine noch das andere
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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