Nix mit Präzedenzfall oder so !!!
Ich kenne mehrere "Fälle", bei denen einem solchen Antrag entsprochen wurde !!!
Und für die, die es nachlesen möchten:
Für Niedersachsen:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993 (APVO-RettSan):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...292229_L20.pdf
§4.3
Auf Antrag
1. ...
2. können Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 Nrm. 1 bis 3 ganz oder teilweise erlassen werden, wenn nachgewiesen wird, daß vergleichbare Kenntnisse auf andere Weise erworben wurden.
Wenn in Niedersachsen so zur RS-Prüfung zugelassen wurde und diese bestanden wurde, ist damit der RS bundesweit "gültig" !!!!
Gruß
Bastel