Zitat Zitat von hannibal
sogar bei der Bundeswehr...
Umgekehrt aber leider nicht! Wer seine Ausbildung zum RS oder RA bei der BW macht muss, um ihn in Zivilbereich anerkannt zu bekommen, die zivile Prüfung ablegen. Daher gehen viele BW-Standorte dazu über die Prüfung incl. eines Abschlusslehrganges an einer zivilen Schule durchführen zu lassen. Meist wird den Azubis dieses aber erst kurz vor der Prüfung von den zivilen Ausbildern eher zufällig mitgeteilt. Die Soldaten sind leider bis dahin in dem Glauben es handele sich nur um einen Teil des Lehrganges zum RS oder RA ohne Prüfung und diese Prüfung werde erst später in der Kaserne gemacht....