Ja, aber das war das o.g. Einzelfall-Urteil, und eben das entsprechende Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, dass dieses Urteil kein Präzidensfall ist und deswegen ein Berichtsheft und die Bestätigung über ein positiv verlaufenes Abschlussgespräch Vorraussetzung für die Urkunde sind.

Leider liegt die gesammte Durchführung und Kontrolle eines Bundesgestzes in Länderhand, so dass sich in den einzelnen Bundesländern riesige Unterschiede ergeben. Hier müsste der Bund seine Verantwortung endlich übernehmen, damit Bundesrecht auch bundesweit gleich angewendt wird!