Es gab aber eine eindeutige Anweisung des Bundesministeriums an die Landesminster, die genau besagt, dass das nicht statthaft ist. In Nrw wurde diese Anweisung auch prompt flächendeckend umgesetzt.
Hintergrund war ein Einzelfall-Urteil einer unteren Gerichtsinstanz, die vorschnell als Präzidesnfall gewertet wurde, aber ca. 14 Tage nach dem Urteil gab es o.g. Rundschreiben. Und das ist auch gut so!