Zitat Zitat von loxi
Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.
@Loxi,
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.