@Loxi,Zitat von loxi
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.
@Loxi,Zitat von loxi
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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