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Thema: Polizei Hannover liest im Forum mit und ermittelt gegen User

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  1. #30
    Bendix 4123 Gast
    Zitat Zitat von feuerteufellars
    *juhu* Ich darf mal Alex verbessern ^^

    Du musst ebenfalls keine Angaben zur Sache machen wenn du nahe Angehörige belasten würdest.
    im übrigen muss man bei der polizei gar keine angaben machen - auch nicht als Zeuge - nur - hergehört wenn der staatsanwalt eine vorladung verschickt , dann ist man zur aussage verpflichtet (§ 161a Nr. 1 STPO) §§ 52 ff. sind davon unabhängig zu beachten.

    strafrecht 1.semester lernt man so was ...

    einzig sind angaben zu den personalien zu machen... falsche/gar keine angaben wären eine owig (§ 111 OWIG)

    es verstößt gegen Art.2 Abs.1 GG, wenn die verweigerung der angabe der personalien nach § 111 OWiG geahndet wird, ohne daß zuvor die rechtmäßigkeit der aufforderung in vollem umfang überprüft worden ist. (vgl BVerfG, B, 07.03.95, - 1_BvR_1564/92 - Personalienangabe - BVerfGE_92,191)





    erst denken - dann schreiben =)

    hier mal noch was zum lesen vllt. wird ja dann einiges auch klarer bezüglich geheimhaltung etc.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr041100.html
    Geändert von Bendix 4123 (16.05.2006 um 18:48 Uhr)

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