
Zitat von
Bendix 4123
1. Einer polizeilichen Vorladung zur Zeugenvernehmung müssen Sie nicht nachkommen!
Das würde ich so nicht unterschreiben ... Zur Zeugenaussage ist jeder verpflichtet, man darf nur schweigen wenn man sich selbst einer Straftat belasten.
Allerdings muß man einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei nicht nachkommen, anders sieht es aus wenn die Ladung durch einen Richter oder Staatsanwalt ergeht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.