das sind beamte - die arbeiten nur bis eins =) musst de bis morgen warten
das sind beamte - die arbeiten nur bis eins =) musst de bis morgen warten
@Ebi & Etienne
Ich versteh nicht ganz, was ihr in dem genannten Thread für strafrechtlich relevante Dinge seht?? Das Besitzen der Ausrüstung ist ja schließlich legal, und nur weil jemand sagt, was er damit macht, ist es ja noch lange nicht gerichtlich verwertbar.
Die Gesetzenverstöße in diesem Forum sind z.B. hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ead.php?t=8159
weil es eindeutig strafbar ist, jemanden darüber Mitteilung zu machen, was man gehört hat (egal ob man berechtigt ist, BOS-Funk abzuhören oder nicht!!!!). Und wenn Gesetzesverstöße so offensichtlich sind, dann ist es schließlich Aufgabe der Polizei, dies auch zu verfolgen.
@Sailor,
wir wollen das ja jetzt nicht weiter hochkochen, aber im TKG § 89 steht nun mal ganz klar drin:
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten
Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden........
Also, alleine die Tasache des Empfangs darf anderen nicht mitgeteilt werden, und genau das geschieht in einigen der Beiträgen.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Jedesmal wenn ich lese das die Polizei hier im Forum zugeschlagen hat frage ich mich ob es draussen keine Kinderschänder und Nazis mehr gibt.
Hier ist es ganz einfach. Die Polizei hat schon Beweise zum teil Geständnisse. Da kann man die Staistik erfolgreicher Ermittlungsverfahren ganz doll nach oben drücken.
An sonsten fällt mir nix dazu ein. Ausser der brennenden Frage ob die Beamten nicht selbst mal gegen Das TKKG verstossen habe
********
Notsignatur (aus gegebenen Anlass)
Name - Geburtsdatum - Ladungsfähige Anschrift
Ich Wette auch selbst das zu 99,9% POL-Beamte zu Hause erzählen was heute bei denen so auf Arbeit los war...Wenn zum Beispiel die Frau frägt. Die sagen bestimmt nicht,"ach Schatz,ich darf laut Gesetzt dir nichts sagen...." Des möchte ich mal wissen wer das von den Beamten einhält...*MitDemZeigefingerAnKopfGreif*
Moin,
also ich glaube, dass das ganze hier wieder mal hochgepuscht wird.
(Sommerloch ???)
Hat sich mal einer der hier angeblich Betroffenen anschließend mal zu Wort gemeldet dass so etwas passiert ist ?? -- und was aus dem Verfahren geworden ist ?? Soweit ich weiß, bisher noch nicht.
Und wenn Userdaten, IP's oder e-Mailadressen rausgegeben worden wären, dann hätte Daniel mit Sicherheit hier irgend etwas davon gesagt. Aber das ist auch nicht der Fall gewesen.
Also, ruhig bleiben und in Zukunft halt besser überlegen was man alles so schreibt........
Meine Meinung
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Gut gesagt.Zitat von Ebi
Hallo Leute!
Ich möchte euch bitten eure Ausdrucksweise hier stark zu überdenken.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Zitat von hannibal
. . . . . . . . . . . . . . B E S C H E I D . . . . . . . . . . . . . . . .
Solange in Deutschland Kinderficker und Nazis frei rumlaufen,
darf hannibal unbegrenzt gegen das TKG und verwandte
Vorschriften verstoßen, ohne dafür belangt zu werden.
Berlin, den 16.05.06
Bundesjustizministerium
unleserlich
HTH
Frank
Moin moin,
ich glaube nicht, dass es das war, was hannibal meinte, und auch ich mag es nicht wenn es immer wieder heißt, "die sollen doch wirkliche Verbrecher fangen". Auf der anderen Seite muss aber auch mal gesagt werden, dass es eine große Menge an Kriminalität im Internet gibt, durch die wirklich Leute zu Schaden kommen. Vielleicht wäre es doch sinnvoller, sich auf solche Sachen wie Betrug o.ä. zu stürzen, als in Internetforen nach "Schwarzhörern" zu fahnden.
Zum Thema "Schweigepflicht von Polizisten": Ich meinte mal gehört zu haben, dass man seinem Lebenspartner durchaus von der Arbeit erzählen darf. Deswegen gibt es ja auch einen Abhörschutz, der Polizisten, Juristen, Ärzte o.ä. mit einschliesst.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich denke nicht, das hier was hochgepuscht wird. Wie gesagt, es steht schwarz auf weiss in den Ermittlungsakten, das die KPI Hannover unter anderem beim bekannten Funkhändler Thiecom nachgefragt hat und ermittelt hat, ob der bestimmte User Geräte bezogen hat, und wenn ja welche. Das ist auch das übliche Vorgehen bei Versandhausgeschichten. Man schreibt alles und jedes Versandhaus an und wartet dann ab, was kommt.
Und ! Diese Sprüche "der andere macht doch das und das - das ist doch viel schlimmer " sind leider typische Tätersprüche und "Schutzbehauptungen" und bringen keiner weiter.
Ich vermute mal (nach Aktenlage), das die Polizei H. unter anderem auch wegen Verdacht des Verrates von Dienstgeheimnissen ermittelt weil - Kanallisten und Rufnamenzuordnung unterliegen in vielen Bundesländern immer noch als VS der Geheimhaltung.
Im hier besagtem Fall wussten die Damen und Herren ganz genau, was er/sie bestellt, bezogen, wie bezahlt etc. hat.
Was ist eigentlich aus den anderen Verfahren geworden, wo die Polizei in einer Nacht und Nebelaktion diverse Wohnräume auf den Kopf gestellt hat ??
Haben noch andere User schon mal Ärger bekommen wegen einer ähnlichen Angelegenheit ?
so geheim das manch einer ein Buch raus bringt und damit Richtig geld verdientZitat von Hanno9001
hab gerade so einen Verdacht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Trotzdem ist es Aufgabe der Polizei, gegen ALLE Formen von Vergehen (bitte nicht am Wort aufhängen, ich verwende dies rein umgangssprachlich und nicht in der juristischen Bedeutung) vorzugehen, und hier gehören eben Verstöße gegen das TKG genauso dazu.
Im übigen wird auch bei solchen Verstößen Personen Schaden zugefügt, da die ausgesendeten Informationen geheim sind, denn es ist total egal ob ihr bei ner HiOrg, Feuwerwehr oder sonstwo seid, es geht einen wenn nicht am Einsatz unmittelbar beteiligt einfach nix an, dass Herr X aus Y gerade wegen nem Hinterwandsinfarkt mit Sonderrechten ins Krankenhaus gefahren wird und was der Herr Z alles so an Verkehrssünden begangen hat, und genau diese beiden Personen nehmen eben dadurch Schaden.
Natürlich gibt es genug andere Verbrechen, die auch verfolgt werden müssen, aber wenn jetzt Mal 1-2 Polizisten ein Internetforum nach Verstößen gegen das TKG durchsuchen, glaub ich nicht wirklich, dass die woanders eine Lücke reisen, die die innere Sicherheit ernsthaft gefährdet.
Grüße
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