Manche Dinge im Leben sind einfacher, als man denkt: RTFF!Zitat von russmeyer
Ein Auszug aus der FAQ der FUK Nord:
Alarmierung
Ist ein Feuerwehrangehöriger versichert, wenn er nach Alarmierung (Sirene, Meldeempfänger, Telefon) im häuslichen Bereich verunglückt?
Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz im häuslichen Bereich, wenn die gebotene Eile und Hast für den Unfall wesentlich (mit-) ursächlich ist. In der Regel beginnt der UV-Schutz jedoch erst mit Durchschreiten der Gebäudeaußenhaustür.
Da solltest Du die FUK schnellstens über ihren großen Irrtum in Kenntnis setzenVersichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.
Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.
Der FM(SB), der im Einsatz an $innerer Ursache stirbt, auch nicht....Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.
Ja, mach mal.Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
Schon immer. Und seit es z.B. die Unfallkasse Sachsen (UKS) gibt, gibt es dort keinen GUVV mehr. Alles nur eine Frage der großen Leuchtreklame am Verwaltungsgebäude.GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???
MfG
Frank




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