Mag ja sein das dies bei euch weiß Gott wo ist...Zitat von russmeyer
In Bayern läuft das über den GUV und der zahlt definitiv ab Auslösen des Alarms.
Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
Mag ja sein das dies bei euch weiß Gott wo ist...Zitat von russmeyer
In Bayern läuft das über den GUV und der zahlt definitiv ab Auslösen des Alarms.
Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Eben.Zitat von Alex22
Wie würde es denn sonst ausschauem, wenn man sich außerhalb seiner Wohnug befindet, wenn der Melder geht. Dann gilt der Versicherungsschutz von Auslösung des Alarms an?
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Hoi,
ich glaub da hast du was falsch verstanden:
/Joke an
Wenn du grade vor der Haustür stehst und der Melder geht, dann befindest du dich nicht im Einsatz.
Also erst rein ins haus, dann biste im Einsatz un dann wieder durch die Tür, damit der Versicherungsschutz da ist.
Joke aus/
Ne, jetz mal im Ernst, wenn man beim rausrennen die Türklinke nicht erwischt oder ähnliches, wärs ja doof zu sagen, "er hat die türe nicht durchbrochen und hat somit die wohnung nie verlassen" macht doch wirklich keinen sinn oder???
Und solangs halt "nur" ein Knöchel oder so ist und man sich noch ziehen kann, also ins Wohnzimmer zerren, das Siemens Telefon mitnehmen und vor die Haustür schleppen, dann den RTW rufen *g*
MfG Fabsi
P.S.: Möchte noch jemand bei dem Versicherungsträger für solche Fälle anrufen oder soll ich das übernehmen, wenns gewünscht ist ;) ???
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