Bei uns in der Wache ist auch seit geraumer Zeit ein Aushang, der ganz klar definiert:
Beim normalen Übungsdienst beginnt der Versicherungsschutz beim Übertreten der Haustürschwelle (nicht Wohnungstür), da davon auszugehen ist, dass im eigenen Haus keine besondere Unfallgefahr vorliegt.
Im Einsatzfall beginnt der Unfallschutz direkt mit der Alarmierung, da durch den Stress der Alarmierung (gerade Nachts) auch in der eigenen Wohnung ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.
Für den Rückweg gilt immer, dass der Versicherungsschutz an der Haustür endet, wobei der Rückweg bis zu 2 Stunden unterbrochen werden kann (Einkaufen, Besuch bei Freunden etc.) ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Ich werde mal schauen, ob ich das einscannen und hier einstellen kann.
Gruß,
Lars