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Thema: Versicherungsschutz im Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Zitat Zitat von Alex22
    Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
    Eben.
    Wie würde es denn sonst ausschauem, wenn man sich außerhalb seiner Wohnug befindet, wenn der Melder geht. Dann gilt der Versicherungsschutz von Auslösung des Alarms an?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hoi,

    ich glaub da hast du was falsch verstanden:

    /Joke an

    Wenn du grade vor der Haustür stehst und der Melder geht, dann befindest du dich nicht im Einsatz.
    Also erst rein ins haus, dann biste im Einsatz un dann wieder durch die Tür, damit der Versicherungsschutz da ist.

    Joke aus/

    Ne, jetz mal im Ernst, wenn man beim rausrennen die Türklinke nicht erwischt oder ähnliches, wärs ja doof zu sagen, "er hat die türe nicht durchbrochen und hat somit die wohnung nie verlassen" macht doch wirklich keinen sinn oder???

    Und solangs halt "nur" ein Knöchel oder so ist und man sich noch ziehen kann, also ins Wohnzimmer zerren, das Siemens Telefon mitnehmen und vor die Haustür schleppen, dann den RTW rufen *g*


    MfG Fabsi


    P.S.: Möchte noch jemand bei dem Versicherungsträger für solche Fälle anrufen oder soll ich das übernehmen, wenns gewünscht ist ;) ???

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