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Thema: Versicherungsschutz im Einsatz

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  1. #1
    Registriert seit
    31.12.2005
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    Versicherungsschutz im Einsatz

    Hallo,
    wir haben gerstern Feuerwehrübung gehabt,
    und dann sind wir auf folgende Situation gekommen.
    In der UVV sagte unser Ausbilder, das man erst versichert ist, wenn man das Haus verlässt, doch zwei Leute in unserer Wehr sind gerade auf Maschinisten Lehrgang, und die haben gemeind, das man ab dem Zeitpunkt versichert ist, wenn man den Einsatzalarm wahrnimmt, was stimmt denn jetz???
    Könnt ihr mir weiterhelfen???

  2. #2
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    Versicherung ab Meldungseingang

    Hallo!
    Du bist versichert sobald der Melder geht und du den Einsatz wahrnimmst. Als klassisches Beispiel wenn du dich auf dem weg nach draußen auf der Treppe überschlägst, fällt das auch in den Versicherungsschutz.

    Gruß
    Reissdorf

  3. #3
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    Tut mir leid, da muss ich wiedersprechen!!

    Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn du durch die Wohnungstüre durch bist sprich wenn es dich in deiner Wohnung hinhaut und du dir die Hand brichst, dann bist du nicht von der Feuerwehrversicherung (GUV) versichert!

    So haben wir es zumindest gelernt.
    MFG Flo

  4. #4
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    31.12.2005
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    1.088
    So, jetz sind wir wieder so weit wie gestern, da war es nämlich genau so,
    normalerweise müsste das doch irgendwo geregelt sein, es gibt ja sooo viele Gesetze und Pflichten usw, aber nirgends finde ich was, wo das geregelt ist,

  5. #5
    Lauschi Gast
    Bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Einsatz oder einer Übung beginnt der Versicherungsschutz der FuK erst dann, wenn man die Schwelle zur Haustüre überschritten hat.

    Wers nicht glaubt kann gerne eine Anfrage an die Feuerwehrunfallkasse senden.

    Gruß Michael

  6. #6
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    27.02.2002
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    Also bei uns war letzter Jahr ein Vertreter der GUV und der sagte ausdrücklich ...
    Normalerweise beginnt der Unfallversicherungsschutz erst mit Verlassen des eigenen Grundstückes oder wars die Haustür, auf jedenfall unterscheidet sich das mit der Feuerwehr soweit, daß hier sobald der Piepser geht der Versicherungsschutz geht, also wenn du ausm Bett springst und brichst dir den Knöchel ist das DEFINITIV ein Feuerwehrdienstunfall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    467
    Darf ich meinen Senf auch dazu tun

    als soweit ich weiss ist den Lebenspartner der beim Ankleiden in der Wohnung hilft auch bei einen Unfall versichert (z.B. Sturz in der Wohnung beim Hosen hochziehen)

    Gruß Michael

    PS: früher war die Einsatzkleidung noch zu Hause und nicht im Gerätehaus ?
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848
    Also, der Versicherungsschutz gilt erst wenn man seine Haustüre verlassen hat!!!
    Und endet durchgang durch die Haustür, nach dem Einsatz.

    Helfer, die noch beim Ankleiden helfen oder schonmal das Auto vorfahren, usw. sind nicht Versichert.

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