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Thema: Versicherungsschutz im Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Darf ich meinen Senf auch dazu tun

    als soweit ich weiss ist den Lebenspartner der beim Ankleiden in der Wohnung hilft auch bei einen Unfall versichert (z.B. Sturz in der Wohnung beim Hosen hochziehen)

    Gruß Michael

    PS: früher war die Einsatzkleidung noch zu Hause und nicht im Gerätehaus ?
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    Also, der Versicherungsschutz gilt erst wenn man seine Haustüre verlassen hat!!!
    Und endet durchgang durch die Haustür, nach dem Einsatz.

    Helfer, die noch beim Ankleiden helfen oder schonmal das Auto vorfahren, usw. sind nicht Versichert.

  3. #3
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    Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    NEIN

  5. #5
    firediver Gast
    Also,

    laut unserer Ausbilder muss generell zwischen Dienstbetrieb und Einsatz unterschieden werden.

    Beim normalen Dienst stimmt das mit der Haustür. Bei den FUK sind ja nach wie vor die so genannten Wegeunfälle versichert, d.h. wenn ich zur Wache unterwegs bin, bin ich auf dem direkten Weg zur Wache nach Verlassen der Haustür versichert.

    Bei einem Einsatz sieht das ganze etwas anders aus: Uns wurde auch erklärt dass der Feuerwehrangehörige ab dem Zeitpunkt der Alarmierung versichert ist.
    Die oben genannten Beispiele sind nämlich durch aus denkbar, gerade wenn man nachts vom Piepser geweckt wird kann man sich durch Hektik und Eile schnell auf die Nase legen.


    greetz firediver

  6. #6
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    Zitat Zitat von Chr881986
    NEIN
    Glaubs oder laß es ...
    Nur schreien ist unhöflich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Chr881986
    NEIN
    Hallo

    bis du von der GUV oder FUK

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (25.04.2006 um 19:55 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.
    Genau so hat uns das unser Sicherheitsbeauftragter auch erzählt.
    Und nach einem Einsatz muss man auf direktem Wege nach Hause, weil der Versicherungsschutz NUR den direkten Heimweg beinhaltet..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  9. #9
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    Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.

    Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

    Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.

    Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.

    Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???

    r.

  10. #10
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    Zitat Zitat von russmeyer
    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???
    Bevor in Niedersachsen die FUK gegründet wurde, wahren die Feuerwehrangehöhrigen bei der GUV in Niedersachsen versichert.

    Blinky

  11. #11
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    laut unserer Ausbilder muss generell zwischen Dienstbetrieb und Einsatz unterschieden werden.

    Beim normalen Dienst stimmt das mit der Haustür. Bei den FUK sind ja nach wie vor die so genannten Wegeunfälle versichert, d.h. wenn ich zur Wache unterwegs bin, bin ich auf dem direkten Weg zur Wache nach Verlassen der Haustür versichert.

    Bei einem Einsatz sieht das ganze etwas anders aus: Uns wurde auch erklärt dass der Feuerwehrangehörige ab dem Zeitpunkt der Alarmierung versichert ist.
    Die oben genannten Beispiele sind nämlich durch aus denkbar, gerade wenn man nachts vom Piepser geweckt wird kann man sich durch Hektik und Eile schnell auf die Nase legen.
    Bin bei uns Sicherheitsbeauftragter (jedenfalls soll ich des mal machen, war schon auf Seminar), auf dem Seminar wurde uns die ganze Geschichte so erklärt, wie der Zitierte sie aufgeführt hat.

    Hab aber noch eine Ergänzung: Nach dem Einsatz ist man auch auf dem Rückweg versichert, es ist sogar eine Pause zulässig, solange diese nicht länger als 2 Stunden andauert (z.B. Einkaufen). Dies wurde auch sehr anschaulich in einem der letzten Hefte des rheinland-pfälzischen Feuerwehrverbandes erklärt (Heftname "Brandhilfe").

    EDIT: Habs gefunden, Übersicht des aktuellen Heftes: http://www.lfv-rlp.de/hp/aktuelles/b...lfe-inhalt.pdf , der erste Beitrag im Teil "Industrie-Report"

    http://www.lfv-rlp.de/hp/aktuelles/brandhilfe.htm Infos zur Zeitschrift
    Geändert von Allmächtiger (23.04.2006 um 22:57 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.

    Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

    Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.

    Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.

    Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???

    r.
    Mag ja sein das dies bei euch weiß Gott wo ist...
    In Bayern läuft das über den GUV und der zahlt definitiv ab Auslösen des Alarms.
    Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22
    Alle andere wäre ja völlig hirnrissig.
    Eben.
    Wie würde es denn sonst ausschauem, wenn man sich außerhalb seiner Wohnug befindet, wenn der Melder geht. Dann gilt der Versicherungsschutz von Auslösung des Alarms an?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  14. #14
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.
    Manche Dinge im Leben sind einfacher, als man denkt: RTFF!
    Ein Auszug aus der FAQ der FUK Nord:

    Alarmierung
    Ist ein Feuerwehrangehöriger versichert, wenn er nach Alarmierung (Sirene, Meldeempfänger, Telefon) im häuslichen Bereich verunglückt?

    Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz im häuslichen Bereich, wenn die gebotene Eile und Hast für den Unfall wesentlich (mit-) ursächlich ist. In der Regel beginnt der UV-Schutz jedoch erst mit Durchschreiten der Gebäudeaußenhaustür.

    Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

    Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.
    Da solltest Du die FUK schnellstens über ihren großen Irrtum in Kenntnis setzen

    Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.
    Der FM(SB), der im Einsatz an $innerer Ursache stirbt, auch nicht....

    Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
    Ja, mach mal.

    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???
    Schon immer. Und seit es z.B. die Unfallkasse Sachsen (UKS) gibt, gibt es dort keinen GUVV mehr. Alles nur eine Frage der großen Leuchtreklame am Verwaltungsgebäude.


    MfG

    Frank

  15. #15
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    im Saarland heisst die GUV auch UKS

    und deinem gebrochenen Knöchel sieht man nicht an ob es auf der Aussentreppe oder der Bettkante geknackt hat.
    Is ja eh für die gute sache...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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