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Thema: Versicherungsschutz im Einsatz

  1. #1
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    Versicherungsschutz im Einsatz

    Hallo,
    wir haben gerstern Feuerwehrübung gehabt,
    und dann sind wir auf folgende Situation gekommen.
    In der UVV sagte unser Ausbilder, das man erst versichert ist, wenn man das Haus verlässt, doch zwei Leute in unserer Wehr sind gerade auf Maschinisten Lehrgang, und die haben gemeind, das man ab dem Zeitpunkt versichert ist, wenn man den Einsatzalarm wahrnimmt, was stimmt denn jetz???
    Könnt ihr mir weiterhelfen???

  2. #2
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    Versicherung ab Meldungseingang

    Hallo!
    Du bist versichert sobald der Melder geht und du den Einsatz wahrnimmst. Als klassisches Beispiel wenn du dich auf dem weg nach draußen auf der Treppe überschlägst, fällt das auch in den Versicherungsschutz.

    Gruß
    Reissdorf

  3. #3
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    Tut mir leid, da muss ich wiedersprechen!!

    Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn du durch die Wohnungstüre durch bist sprich wenn es dich in deiner Wohnung hinhaut und du dir die Hand brichst, dann bist du nicht von der Feuerwehrversicherung (GUV) versichert!

    So haben wir es zumindest gelernt.
    MFG Flo

  4. #4
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    So, jetz sind wir wieder so weit wie gestern, da war es nämlich genau so,
    normalerweise müsste das doch irgendwo geregelt sein, es gibt ja sooo viele Gesetze und Pflichten usw, aber nirgends finde ich was, wo das geregelt ist,

  5. #5
    Lauschi Gast
    Bei einem Unfall auf dem Weg zu einem Einsatz oder einer Übung beginnt der Versicherungsschutz der FuK erst dann, wenn man die Schwelle zur Haustüre überschritten hat.

    Wers nicht glaubt kann gerne eine Anfrage an die Feuerwehrunfallkasse senden.

    Gruß Michael

  6. #6
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    Also bei uns war letzter Jahr ein Vertreter der GUV und der sagte ausdrücklich ...
    Normalerweise beginnt der Unfallversicherungsschutz erst mit Verlassen des eigenen Grundstückes oder wars die Haustür, auf jedenfall unterscheidet sich das mit der Feuerwehr soweit, daß hier sobald der Piepser geht der Versicherungsschutz geht, also wenn du ausm Bett springst und brichst dir den Knöchel ist das DEFINITIV ein Feuerwehrdienstunfall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Darf ich meinen Senf auch dazu tun

    als soweit ich weiss ist den Lebenspartner der beim Ankleiden in der Wohnung hilft auch bei einen Unfall versichert (z.B. Sturz in der Wohnung beim Hosen hochziehen)

    Gruß Michael

    PS: früher war die Einsatzkleidung noch zu Hause und nicht im Gerätehaus ?
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Also, der Versicherungsschutz gilt erst wenn man seine Haustüre verlassen hat!!!
    Und endet durchgang durch die Haustür, nach dem Einsatz.

    Helfer, die noch beim Ankleiden helfen oder schonmal das Auto vorfahren, usw. sind nicht Versichert.

  9. #9
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    Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
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    NEIN

  11. #11
    firediver Gast
    Also,

    laut unserer Ausbilder muss generell zwischen Dienstbetrieb und Einsatz unterschieden werden.

    Beim normalen Dienst stimmt das mit der Haustür. Bei den FUK sind ja nach wie vor die so genannten Wegeunfälle versichert, d.h. wenn ich zur Wache unterwegs bin, bin ich auf dem direkten Weg zur Wache nach Verlassen der Haustür versichert.

    Bei einem Einsatz sieht das ganze etwas anders aus: Uns wurde auch erklärt dass der Feuerwehrangehörige ab dem Zeitpunkt der Alarmierung versichert ist.
    Die oben genannten Beispiele sind nämlich durch aus denkbar, gerade wenn man nachts vom Piepser geweckt wird kann man sich durch Hektik und Eile schnell auf die Nase legen.


    greetz firediver

  12. #12
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    Zitat Zitat von Chr881986
    NEIN
    Glaubs oder laß es ...
    Nur schreien ist unhöflich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22
    Aber der FM wenn er ausm Bett steigt.
    Genau so hat uns das unser Sicherheitsbeauftragter auch erzählt.
    Und nach einem Einsatz muss man auf direktem Wege nach Hause, weil der Versicherungsschutz NUR den direkten Heimweg beinhaltet..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  14. #14
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    Na, dann wünsche ich demjenigen, der sich den Knöchel beim aussteigen aus dem Bett im Einsatzfalle bricht schonmal viel Spass bei de Auseinandersetzung mit der FUK.

    Versichert ist man erst mit verlassen des Grundstücks / Haustüre.

    Ob Einsatz oder normaler Dienst ist dabei völlig wumpe, da gibt es keinen Unterschied.

    Und die Oma, die einen Herzanfall wegen des lauten gepiepses vom FME erleidet, auch die ist nicht versichert.

    Wers nun umbedingt nicht glauben will, ein Anruf bei der FUK wird sicherlich hier klarheit bringen.
    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???

    r.

  15. #15
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    Zitat Zitat von russmeyer
    GUV??? Seit wann versichert der Kommunale Versicherungsverbund die Feuerwehr???
    Bevor in Niedersachsen die FUK gegründet wurde, wahren die Feuerwehrangehöhrigen bei der GUV in Niedersachsen versichert.

    Blinky

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