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Thema: Versicherungsschutz im Einsatz

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  1. #1
    Registriert seit
    31.03.2003
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    520

    Versicherung ab Meldungseingang

    Hallo!
    Du bist versichert sobald der Melder geht und du den Einsatz wahrnimmst. Als klassisches Beispiel wenn du dich auf dem weg nach draußen auf der Treppe überschlägst, fällt das auch in den Versicherungsschutz.

    Gruß
    Reissdorf

  2. #2
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Tut mir leid, da muss ich wiedersprechen!!

    Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn du durch die Wohnungstüre durch bist sprich wenn es dich in deiner Wohnung hinhaut und du dir die Hand brichst, dann bist du nicht von der Feuerwehrversicherung (GUV) versichert!

    So haben wir es zumindest gelernt.
    MFG Flo

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