Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Wenn das Führungsfahrzeug aber nun auf die Idee kommt, plötzlich auch das Wegerecht in Anspruch nehmen zu wollen, dann kommen zu den 20Eur. noch ettliche Teuros drauf. Dann währen wir im Bereich Nötigung sowie bei Bezahlung jedes begangenen Verstosses!
Hihi, eigentlich nötigst du ja als z.b. 5. Fahrzeug ja auch dein Vorrausfahrendes Fhz. wenn du das Horn wiederrechtlich anstellst *g*

Aber Spaß bei seit... ;)

Hast du schön beschrieben...

MfG Fabsi