Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
@ Chr881986: Hätte, Wenn und Wär....
Hier werden 2 Unterschiedliche Dinge (mal wieder) durcheinander geschmissen:
Zweck des geschlossenen Verbandes: wie der Name schon sagt eine oder mehrere Einheiten "geschlossen" an einen Zielort zu bringen.
Zweck der Wegerechte: Menschenleben retten oder bedeutende Sachwerte erhalten.

bei einem geschl. Verband gibt es einen Verbandsführer, einen marschbefehl, eine Marschgeschwindigkeit etc. etc.; das fällt bei der Alarmfahrt alles weg. Der geschl. Verband mag zwar bei einem Hochwasser auch was mit "bedeutende Sachwerte erhalten" zu tun haben, dabei geht es aber nicht darum so schnell es geht an dem Einsatzort anzukommen, sondern komplett.
Und geht es darum Menschenleben zu retten, ist es nicht wirklich sinnvoll auf der Autobahn mit Tempo 80 zu fahren wie in einem geschl. Verband.

@Mr. Blaulicht: Der Umzug mag ja noch ne hoheitliche Aufgabe sein, aber bestimmt nicht um Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (so wie es in der STVO steht) ;-)
Also da darf ich dir auch widersprechen.
Ein geschlossener Verband dient dazu: Fahrzeuge, Material und Personal schnellstmöglich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu verlegen um dort gemeinsam Tätig zu werden. Wozu bilde ich denn den geschlossenen Verband??? Richtig um wie oben gesagt Material, Personal und Fahrzeuge schnellstmöglich an dem entsprechenden Einsatzort zu haben und dann gleich eine ganze Einheit als 30 einzelne Fahrzeuge.

Das ein geschlossener Verband sich nach der Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeuges richtet sollte klar sein.
Marschbefehl etc, sollte es geben, wenn es aber der Auftrag und der zeitliche Rahmen dieses nicht zulassen dann gibt es diese eben nicht.

Faktum ist aber das selbst ein geschlossener Verband Wegerechte in Anspruch nehem kann und auch darf!

Mfg
Chris