Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat im geschl. Verband nichts zu suchen. Hier wird das Blaulicht lt. §38 Abs.2 zum Warnen/begleiten eines geschlossenen Verbandes genutzt und zwar ohne Einsatzhorn. Hier wird kein Wegerecht (§38 Abs.1) in Anspruch genommen!
Da will ich dir aber mal widersprechen.

Das das Blaulicht zum Warnen genutzt wird ist klar, es kann aber auch ein geschlossener Verband Wegerechte nach §38 StVo in Anspruch nehmen.

Mfg
Chris