Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Ergibt sich das Verbot des Einfahrens in eine "grüne" Kreuzung nicht schon daraus, dass ALLE Fahrzeuge des Verbandes mit Kennleuchte (und bei Kreuzungen mit Horn) fahren (vgl. §38 Abs.1 StVO)?

Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat im geschl. Verband nichts zu suchen. Hier wird das Blaulicht lt. §38 Abs.2 zum Warnen/begleiten eines geschlossenen Verbandes genutzt und zwar ohne Einsatzhorn. Hier wird kein Wegerecht (§38 Abs.1) in Anspruch genommen!