Ja, wenn der Platz dafür irgendwo gegeben ist. Bei der Kolonnenlänge wird das wohl der Fall sein, sofern der Kolonnenführer seinen GMV eingeschaltet hat.
Wenn nicht: Pech gehabt.
Die Kolonnengeschwindigkeiten verleiten ja auch geradezu zum überholen, das muss ein Kolonnenführer einfach beachten. Dann bei 30 Fahrzeugen keinen Einscherplatz zu bestimmen, wäre großer Blödsinn.