Zitat Zitat von Larynxtubus Beitrag anzeigen
Das ist mir aber neu, das der "Rettungsanitäter" eine geschütze Bezeichnung ist. Die darf sich jeder auf den Rücken nageln. Lediglich der "Rettungsassistent" ist geschützt, da Berufsbezeichnung.
Rettungssanitäter in Deutschland
Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977,[1] ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz.[2] Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen (der Lehrgang wird in manchen Bundesländern auch als „Rettungs(dienst)helfer“-Kurs bezeichnet) gelernt. Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weiter Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache, möglichst 80 Stunden auf einer Rettungswache mit Notarztdienst mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Rettungssanitäter werden von Hilfsorganisationen und an privaten Rettungsdienstschulen ausgebildet. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem „Rettungshelfer NRW“ aufbaut. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistent ist bis 31. Dezember 2014 nach §8 (2) RettAssG und der Übergangsregelung im NotSanG möglich.

Im militärischen Bereich ist die äquivalente fachliche Ausbildung die zum Einsatzsanitäter, welche nicht mit der gleichnamigen, aber wesensfremden Qualifikation im zivilen Bereich zu verwechseln ist.
Tätigkeitsbereiche

Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter (bzw. Rettungsassistent) bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.
Fortbildung

Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich mindestens 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.
Abgrenzung zum Rettungsassistenten

Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter durchlaufen hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.

Quelle: Wikipedia



Wenn du die Prüfung bestanden hast dann darfst du den Titel führen. Ansonsten würde die Ausbildung zum RS ja auch keinen Sinn machen, dann könnte meine Mutter sich jederzeit auf eine Stellenausschreibung für nen RS bewerben.