Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.Original geschrieben von AkkonHaLand
Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!
Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.
MfG
Frank