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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!
    Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
    Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

    MfG

    Frank

  2. #2
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
    Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

    MfG

    Frank
    Hier muss ich Frank absolut Recht geben ist wie das tragen eines Abzeichen einer jeweiligen Organisation, nur solange die Abzeichen, Rückenschilder usw. freiverkäuflich sind wird sich hier nichts ändern.

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