Ergebnis 1 bis 15 von 55

Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #33
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Ich habe mir mal alle Beiträge hier durchgelesen, was nicht heißen soll, dass ich nicht etwas "überlesen" haben kann. Ich finde es schon sehr schön wenn ich an einen Einsatzort komme und dort sofort einen RD'ler (anhand der Einsatzjacke) erkennen kann. Noch besser ist es wenn er dann einen Qualifikationsaufnäher (San, RS, RA) trägt so, dass er ggf. und seinem Kenntnisstand entsprechend in die Arbeit mit eingebunden werden kann.

    Zu den rechtlichen Fragen sei gesagt, dass das der Begriff "RETTUNGSDIENST" nicht geschützt ist auch wenn es einige gerne hätten und keine Amtsanmaßung besteht. Ferner ist der Tatbestand der Amtsanmaßung nur dann erfüllt wenn derjenige auch als solcher tätig wird. Das mit dem "öffentlichen Auftrag" ist absoluter Nonsens - es gibt auch "nichtbehördliche" Rettungsdienste z.B. DRK, ASB, JUH, MHD etc. und andere Private Rettungsdienste. Ich weiß das ich mir damit den Zorn der Angehörigrn dieser Organisationen zuziehe aber ich sage es trotzdem - was nicht staatlich ist kann dann nur privat sein - so auch die HiOrg's, selbst wenn es, rein rechtlich, Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

    Nicht einmal der Begriff "FEUERWEHR" ist geschützt => Werkfeuerwehr -> Betriebsfeuerwehr (nicht als Fw anerkannt) auch diese Einheiten tragen das Rückenschild FEUERWEHR. Wenn jemand mir dazu etwas anderes sagen kann würde ich mich sehr freuen wenn er mir auch die einschlägigen § (Bundesrecht/Europarecht) dazu nennt damit ich meinen Wissensstand aktualisieren kann.

    Das tragen von bestimmten Rückenschildern wird allerdings gerne von den einzelnen Organisationen eingeschränkt und dann per Dienstanweisung untersagt, was allerdings keine rechtliche Beschränkung, außerhalb der Tätigkeit (Freizeit) in der jeweiligen Organisation, darstellt. Da weder die Rettungsdienst-Gesetze der Länder noch das Bund/Länder Abkommen für den Rettungsdienst noch das Rettungsassistentengesetz dazu keine Aussagen treffen wer wann ein Rückenschild tragen darf ist somit die rechtliche Situation für mich eigentlich klar - jeder darf....

    Er sollte sich nur überlegen ob er damit auch wirklich Gutes tut oder nur sein Profilneuröschen pflegt....
    Geändert von Pille112 (25.05.2007 um 12:30 Uhr)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •