
Zitat von
F64098
Mit etwas Phantasie und Mut konnte man die MedGV noch derart verbiegen, daß obige Aussage paßt. Aber ich bin mir recht sicher, daß das mit dem aktuellen Stand von MPG und MPBetreibV beim besten Willen nicht in Einklang zu bringen ist.
Ohh doch, ließt man ein Gesetz oder Verordnung mal von vorne stellt man fest für wenn diese Verordnung gilt.
§ 1 Anwendungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__1.html
Da eine FF ein Spineboard oder AED weder gewerblich noch aus wirtschaftlichen Zweck einsetzt, gilt das ganze nicht.
Sonst dürfte ja auch niemand die AEDs zB in den U-Bahnhöfen bedienen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.