
Zitat von
Sani-Frank
Also ihr seif auch als Angehöriger eine FF Arbeitnehmer, denn sons würde für Schäden die euch im Einsatz/Ausbildung/Übung widerfahren nicht eine BG in Form der Feuerwehr-Unfallkasse aufkommen.
Was ist denn das wieder für ein Zusammenhang.
Gegenfrage, wo steht das nur Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind?
http://www.dguv.de/inhalt/ihrPartner/ehrenamt/index.jsp
Zitat:"Versicherungsschutz im Ehrenamt
Hände
Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger:"
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Somit ist deiner Meinung nach also ein Elternbeirat in der Schule ein Arbeitnehmer?
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"Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird."
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Also sind deiner Meinung nach Feuerwehrler Arbeitnehmer ohne Beschäftigungsverhältnis?
Außerdem müßte ich nach deiner Meinung aus der FF austreten, da laut EU Urteil die Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer 48Std die Woche ist, dadurch das ich im Dienst meine Stunden voll ausschöpfe dürfte ich laut ArbZG gar nicht mehr in der Freiwilligen Feuerwehr tätig werden.

Zitat von
Sani-Frank
Eine Einweisung für das AED ist erforderlich da ihr als "Profis" damit umgeht.
*ironie on* Na das ist ja mal eine einleuchtende Erklärung. *ironie off*
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.