Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Ne, tu ich nicht, ich höre zum erstenmal das Feuerwehr ein Gewerbe ist und das ich als Freiwilliges Mitglied ein Arbeitnehmer bin.


Also ihr seif auch als Angehöriger eine FF Arbeitnehmer, denn sons würde für Schäden die euch im Einsatz/Ausbildung/Übung widerfahren nicht eine BG in Form der Feuerwehr-Unfallkasse aufkommen. Eine Einweisung für das AED ist erforderlich da ihr als "Profis" damit umgeht.
Gilt auch für alle anderen HiOrgs.
Das die Dinger im öffentlichen bereich für jeden zugänglich sind hat mit dem Haftungsausschluss für Ersthelfer zu tun. s§680 BGB. Nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind da nicht straffrei.

Also lasst euch ausbilden, dokumentieren und übern, übern, übern...

Gruß

Frank