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Thema: Braucht man beim Spineboard eine MPG-Unterweisung?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Rein vom einzelnen Gesetzes- bzw. Verordnungstext her hast du sicher recht.
    Du hast doch geschrieben, daß nach dem Gesetz eine Ausbildund erforderlich ist.
    Und von einer jährlichen Unterweisung steht selbst bei den gewerblichen nichts.

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Aber ich denke, so einfach kannst du das nicht sehen.
    Es gibt außer dem MPG und den zugehörigen Verordnungen auch noch ein paar andere gesetzliche Regelungen, angefangen beim BGB ...
    Was steht denn interessantes im BGB oder woanders?

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Auch in der Herstellerinformation steht mehr oder weniger ähnlich ein Satz in der Art:
    "...darf nur von eingewiesenem und regelmäßig auf das Produkt geschultem Fachpersonal angewendet werden ..."
    Sowas wäre irgendwie Kontraproduktiv.
    Denn was ist mit den Public AEDs oder Beatmungsmasken etc.
    Dürfte der Ersthelfer ja sonst alles nicht benutzen und wie siehts mit Verbänden aus???

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Im Schadenfall wird(!) von der Staatsanwaltschaft die Frage nach der Ausbildung bzw. Unterweisung kommen (hab' das Spielchen schon mehrmals mitgemacht) ... und da ist es sehr sinnvoll und hilfreich, wenn du entsprechende Nachweise vorlegen kannst.
    Bitte nicht falsch verstehen, wenn du das Spielchen schon mehrmals mitgemacht hast, dann sag doch mal wann diese Verhandlungen waren, wo sie waren, vor welchen Gerichten und weshalb.
    Am besten sagst du noch das AZ.
    Ich hab schon so oft gehört, da kommt der StA bla bla.
    In dieser Hinsicht glaub ich erstmal gar nichts mehr.
    Nichts destotrotz, je mehr Ausbildung man betreibt desto besser.
    Ich bin nur eben ein Verfechter von solchen Aussagen is so die eventuell noch auf Halbwahrheiten berufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du hast doch geschrieben, daß nach dem Gesetz eine Ausbildund erforderlich ist. Und von einer jährlichen Unterweisung steht selbst bei den gewerblichen nichts.
    Ich habe nicht geschrieben, das nach dem Gesetz eine Ausbildung erforderlich ist, ich habe nur sinngemäß die MPBetreibV zitiert und einen persönlichen Tipp abgegeben.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was steht denn interessantes im BGB oder woanders?
    Da gibt es das Thema "Anwenderhaftung" oder im Umgang mit Verletzten das Thema "Geschäftsführung ohne Auftrag" und die sich daraus ergebenden Pflichten.
    Bei Sanis und FF im Dienst geht es auch z.B. noch um Garantenpflichten und der sich daraus ergeben Haftung.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bitte nicht falsch verstehen, wenn du das Spielchen schon mehrmals mitgemacht hast, dann sag doch mal wann diese Verhandlungen waren, wo sie waren, vor welchen Gerichten und weshalb.
    AZ wird dir nicht helfen, da beide Verfahren, einmal 1996 bei mir und 2003 bei einer EA-Kollegin (beide Male Vorwurf der vorsätzlichen(!) Körperverletzung), nach Anhörung (und Vorlage der Dokumentation) eingestellt wurden.
    Bei mir ging es um eine BZ-Messung bei einer bewusstlosen Person, bei der Kollegin um die Einlage eines Guedeltubus und einer damit verbundenen Läsion der Mundschleimhaut.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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