Nein, Feuerwehr ist definitiv kein Gewerbe.
Ein Gewerbe ist immer auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet, ansonsten wird dein Gewerbe schnell geschlossen.
Welche Feuerwehr erwirtschaftet ein Gewinn?
Zum zweiten, ein Feuerwehrmann ist definitiv kein Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer bekommt einen Lohn für seine Arbeit, alles andere wäre Sklavenarbeit.
Nur weil hier ein Beispiel aufgeführt ist, ist das für mich nicht bindend.
Ebenso interpretierst du es falsch.
Im Absatz 2 steht nicht das die Verordnung nicht für Privatpersonen gilt, im Absatz 2 steht das die Verordnung nicht gilt, wenn das Produkt keinem wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecke dient.
Wo hast du das denn hier?
Begründe doch mal diese Aussage.
Im MPG steht lediglich das das Gesundheitsministerium per Verordnung dazu ermächtig wird Betreiberrichtlinien zu erlassen.
Hier die MPBetreibV.
Das macht man deswegen weil eine Verordnung leichter geändert werden kann als ein Gestz.
Verhält sich genauso wie mit dem StVG und den zugehörigen Verordnungen.
Nö müssen sie nicht, da der öffentliche AED keinen gewerblichen oder wirtschaftlichen Zweck dient.
Nö, da die BetrV nicht gilt und die öffentlichen AEDs werden auch nicht ausgestellt oder zum Teil in Zügen mitgenommen um sie als Staubfänger einzusetzen.





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