
Zitat von
Alex22
Ohh doch, ließt man ein Gesetz oder Verordnung mal von vorne stellt man fest für wenn diese Verordnung gilt.
...
Da eine FF ein Spineboard oder AED weder gewerblich noch aus wirtschaftlichen Zweck einsetzt, gilt das ganze nicht. Sonst dürfte ja auch niemand die AEDs zB in den U-Bahnhöfen bedienen.
Rein vom einzelnen Gesetzes- bzw. Verordnungstext her hast du sicher recht.
Aber ich denke, so einfach kannst du das nicht sehen.
Es gibt außer dem MPG und den zugehörigen Verordnungen auch noch ein paar andere gesetzliche Regelungen, angefangen beim BGB ...
Auch in der Herstellerinformation steht mehr oder weniger ähnlich ein Satz in der Art:
"...darf nur von eingewiesenem und regelmäßig auf das Produkt geschultem Fachpersonal angewendet werden ..."
Im Schadenfall wird(!) von der Staatsanwaltschaft die Frage nach der Ausbildung bzw. Unterweisung kommen (hab' das Spielchen schon mehrmals mitgemacht) ... und da ist es sehr sinnvoll und hilfreich, wenn du entsprechende Nachweise vorlegen kannst.
Aber ... not my job ... :)
Geändert von Tus-bw (28.01.2012 um 19:21 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
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