Hab was gefunden.
Ok danke an alle
Nach allgemein üblicher Auslegung wird das Spineboard wie die Krankentrage auch gemäß MPG § 3 Abs. 1 der Medizinprodukteverordnung unterstellt.
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Nach allgemein üblicher Auslegung wird das Spineboard wie die Krankentrage auch gemäß MPG § 3 Abs. 1 der Medizinprodukteverordnung unterstellt.
Rechtschreibfehler sind meine
الأخطاء الإملائية هي بلادي
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