@ Poli
Es ging hier um ein Merkmal das nur ein Hersteller erfüllen kann. Das Beispiel Mercedes war nur damit es auch MR.Blaulich versteht ;-)
@ Poli
Es ging hier um ein Merkmal das nur ein Hersteller erfüllen kann. Das Beispiel Mercedes war nur damit es auch MR.Blaulich versteht ;-)
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
OK!
Dann habe ich es jetzt auch kapiert!
Man darf keine Namen schreiben. Man kann aber die Ausschreibung entsprechend Formulieren. Ganz fürsorgliche Vertreter der Firmen haben entsprechende Textbausteine für das Pflichtenheft parat
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Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Klar weil wenn ich Namen schreiben dürfte könnt ich mir den ganzen Zeug mit der Ausschreibung gleich sparen, dann geh ich einfach hin und kauf was ich will.
Aber dem ist leider nicht so.
Das mit den Textbausteinen gibt es wirklich^^
Funktioniert aber nur wenn ma geziehlt auf einen Hersteller ausschreiben will, sobald man einen zweiten mit im Boot haben will wirds scho wieder schwierig mit der Ausschreibung.
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Man muss bei Alleinstellungsmerkmalen (Stern im Kühler) aber begründen können, warum gerade diese Ausführung notwendig ist, sonst sind sie unzulässig.
"Wir hätten aber gerne einen Stern im Kühler und wollen auf gar keinen Fall einen Iveco" ist keine nachvollziehbare Begründung.
Genau! Eine Begründung wäre z.B., dass der bisherige Fuhrpark schon ausschließlich Mercedes ist und man eine Typenreinheit ("Vertrauteit" für MA etc.) wahren möchte...
Bei der Begründung würde ich nicht garantieren, dass man damit durchkommt.
Vor allem wenn die Palette von Neufahrzeug bis 30 Jahre alt reicht ...
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