Ergebnis 1 bis 15 von 233

Thema: Neues Fahrzeug HLF nur welches ?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    @akkonsaarland

    Ob die Festlegung auf einen Fahrgestellhersteller eine unerlaubte Handlung bei einer Ausschreibung ist halte ich für ein wenig umstritten.

    Jeder hat schließlich das Recht seine Ausschreibungen so zu formulieren wie er es wünscht. Und wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, für einen bestimmten Fahrgestellhersteller entscheidet sei es ihm doch gegönnt.

    Meines Wissens nach besteht der einzige Grund gegen eine Ausschreibung Rechtsmittel einzulegen darin, dass nicht das günstigste Angebot angenommen wurde. Den nach meinem Kenntnisstand muss die öffentliche Hand im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen mindestens drei Angebote haben und davon das Günstigste nehmen. Ob es der Wunschkandidat ist oder auch nicht!

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    @ Poli

    Es ging hier um ein Merkmal das nur ein Hersteller erfüllen kann. Das Beispiel Mercedes war nur damit es auch MR.Blaulich versteht ;-)
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    OK!

    Dann habe ich es jetzt auch kapiert!

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Das Beispiel Mercedes war nur damit es auch MR.Blaulich versteht ;-)
    Danke für die Blumen!

    Darf man sich bei Auschreibung wirklich konkret Details von bestimmten Firmen wünschen? Also zum Beispiel Fahrgestell von Mercedes, Aufbau von Metz?
    Oder darf man lediglich Eigenschaften fordern?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Man darf keine Namen schreiben. Man kann aber die Ausschreibung entsprechend Formulieren. Ganz fürsorgliche Vertreter der Firmen haben entsprechende Textbausteine für das Pflichtenheft parat
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #6
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Man darf keine Namen schreiben. Man kann aber die Ausschreibung entsprechend Formulieren. Ganz fürsorgliche Vertreter der Firmen haben entsprechende Textbausteine für das Pflichtenheft parat
    Klar weil wenn ich Namen schreiben dürfte könnt ich mir den ganzen Zeug mit der Ausschreibung gleich sparen, dann geh ich einfach hin und kauf was ich will.

    Aber dem ist leider nicht so.

    Das mit den Textbausteinen gibt es wirklich^^
    Funktioniert aber nur wenn ma geziehlt auf einen Hersteller ausschreiben will, sobald man einen zweiten mit im Boot haben will wirds scho wieder schwierig mit der Ausschreibung.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Man muss bei Alleinstellungsmerkmalen (Stern im Kühler) aber begründen können, warum gerade diese Ausführung notwendig ist, sonst sind sie unzulässig.
    "Wir hätten aber gerne einen Stern im Kühler und wollen auf gar keinen Fall einen Iveco" ist keine nachvollziehbare Begründung.

  8. #8
    Registriert seit
    10.01.2005
    Beiträge
    154
    Genau! Eine Begründung wäre z.B., dass der bisherige Fuhrpark schon ausschließlich Mercedes ist und man eine Typenreinheit ("Vertrauteit" für MA etc.) wahren möchte...

  9. #9
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Ob die Festlegung auf einen Fahrgestellhersteller eine unerlaubte Handlung bei einer Ausschreibung ist halte ich für ein wenig umstritten.

    Jeder hat schließlich das Recht seine Ausschreibungen so zu formulieren wie er es wünscht. Und wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, für einen bestimmten Fahrgestellhersteller entscheidet sei es ihm doch gegönnt.

    Meines Wissens nach besteht der einzige Grund gegen eine Ausschreibung Rechtsmittel einzulegen darin, dass nicht das günstigste Angebot angenommen wurde. Den nach meinem Kenntnisstand muss die öffentliche Hand im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen mindestens drei Angebote haben und davon das Günstigste nehmen. Ob es der Wunschkandidat ist oder auch nicht!
    Das is so nicht ganz richtig:
    Es muss nicht das Günstigeste genommen werden sondern das wirtschaflichste.
    Was nicht unbedingt das gleiche ist wenn bei dem Günstigsten zum Beispiel die Folgekosten höher wären...

    Und dass man die Ausschreibung so formulieren darf wie man es Wünscht halte ich auch für ein Gerücht, da muss man höllisch aufpassen.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  10. #10
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Entschuldige, wenn ich falsch liegen sollte, aber ich glaube, du hast vom Vergaberecht keine Ahnung...
    Macht aber nix, in der Fläche betrachtet scheint das eine gern gesehene Bedingung dafür zu sein, um Beschaffungen im Feuerwehrbereich durchführen zu dürfen ;-)
    Sorry, wenn ich falsch liegen sollte. Aber so wurde es mir zumindest grob erklärt als es bei uns in der Wehr um die Neubeschaffung eines Fahrzeuges ging.
    Geändert von Poli (10.06.2008 um 19:10 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •