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Thema: Martinhornanlage Typ 2097 für Straßenverkehr noch zugelassen?

  1. #1
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    Martinhornanlage Typ 2097 für Straßenverkehr noch zugelassen?

    Hallo Forengemeinde,

    wie oben im Titel schon steht, würde mich interessieren ob die Martinhornanlage vom Typ 2097 (Baujahr 1942, alte Tonfolge) noch für den Straßenverkehr zugelassen ist? Vielleicht kann mir hierzu jemand näheres sagen.

    Beste Grüß
    Oliver
    Geändert von Feuermelder (27.01.2010 um 15:29 Uhr) Grund: Rechtschreibung korrigiert; Text umformuliert

  2. #2
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    Hi,

    Einsatzfahrzeug oder Historisches Fahrzeug...
    Bei einem ESF denke ich kannst du es auf jeden Fall vergessen!
    Da es, wie du schreibst, eine andere Tonfolge ist entspricht diese nicht mehr den geltenden Vorschriften bzgl. der Sondersignale und ist damit nicht mehr geeignet Wegerecht geltend zu machen.

    Bei historischen Fahrzeugen wo es nur um den grundsätzlichen Anbau, ohne die Absicht der Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum geht, da müsstest du dich dann mit dem TÜV unterhalten.

    Es sei den es handelt sich um ein seit Damals unverändert im Betrieb befindliches Fahrzeug, dann hat es Bestandsschutz. (Nur halt nicht für die Inanspruchnahme von SoRe).

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Es handelt sich um ein historisches Feuerwehrfahrzeug vom Typ Ford Transit FK 1250, Baujahr 1963, an dem die Anlage noch montiert ist. Fakt ist, dass das Fahrzeug restauriert werden soll und somit wieder fahrbar gemacht werden soll. Unsere Wehrführung spielt auch mit dem Gedanken, dass Fahrzeug bei Bedarf auch als zusätzlich Einsatzmittel zu nutzen. Deshalb meine Frage zur Verwendung der Martinhornanlage.

    Wenn mit diesem Fahrzeug also wieder Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen wird, muss eine andere Tonanlage, mit gültiger Tonfolge her? Verstehe ich das so richtig?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Es handelt sich um ein historisches Feuerwehrfahrzeug vom Typ Ford Transit FK 1250, Baujahr 1963, an dem die Anlage noch montiert ist. Fakt ist, dass das Fahrzeug restauriert werden soll und somit wieder fahrbar gemacht werden soll. Unsere Wehrführung spielt auch mit dem Gedanken, dass Fahrzeug bei Bedarf auch als zusätzlich Einsatzmittel zu nutzen. Deshalb meine Frage zur Verwendung der Martinhornanlage.

    Wenn mit diesem Fahrzeug also wieder Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen wird, muss eine andere Tonanlage, mit gültiger Tonfolge her? Verstehe ich das so richtig?

    So habe ich das im Kopf,
    habe dazu mal eine entsprechend Stellungnahme gelesen...

    Ob ich das aber noch 100% richtig wiedergegeben habe kann ich nicht garantieren.
    Ist schon ein paar Jahre her.

    Am Sichersten ist es einfach mal mit dem TüV (alte BL, in den neuen BL eher die DEKRA) zu reden. Ist relativ Problemlos, bei einer freundlichen Anfrage geben die auch gerne ausführlich und rechtsverbindlich Antwort. Am besten einfach mal direkt (mit allenwas Ihr zu Sosi anlage an Informationen habt) zum Örtlichen TÜV-Stützpunk fahren und fragen... nur Fragenkostet nix!
    Falls da kein entsprechend befugter Prüfer (nicht alle dürfen alles) anwesend ist werden die euch dann weitervermitteln. Dann bekommt Ihr die Infos direkt von dem der das später auch unterschreiben muss.

    MAche ich mittelerweise bei fast allen Sachen die irgendwie den TÜV tangieren und wo ich unsicher bin. Manchmal bekommtman auch recht überaschende Infos ;-)
    Und dasbeste ist: NAch umsetzung zeigt die Erfahrung das da viel "wohlwollender" geprüft wird als ohne NAchfrage...

    Gruß
    Carsten
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