Hi,
Einsatzfahrzeug oder Historisches Fahrzeug...
Bei einem ESF denke ich kannst du es auf jeden Fall vergessen!
Da es, wie du schreibst, eine andere Tonfolge ist entspricht diese nicht mehr den geltenden Vorschriften bzgl. der Sondersignale und ist damit nicht mehr geeignet Wegerecht geltend zu machen.
Bei historischen Fahrzeugen wo es nur um den grundsätzlichen Anbau, ohne die Absicht der Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum geht, da müsstest du dich dann mit dem TÜV unterhalten.
Es sei den es handelt sich um ein seit Damals unverändert im Betrieb befindliches Fahrzeug, dann hat es Bestandsschutz. (Nur halt nicht für die Inanspruchnahme von SoRe).
Gruß
Carsten
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