Es handelt sich um ein historisches Feuerwehrfahrzeug vom Typ Ford Transit FK 1250, Baujahr 1963, an dem die Anlage noch montiert ist. Fakt ist, dass das Fahrzeug restauriert werden soll und somit wieder fahrbar gemacht werden soll. Unsere Wehrführung spielt auch mit dem Gedanken, dass Fahrzeug bei Bedarf auch als zusätzlich Einsatzmittel zu nutzen. Deshalb meine Frage zur Verwendung der Martinhornanlage.

Wenn mit diesem Fahrzeug also wieder Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen wird, muss eine andere Tonanlage, mit gültiger Tonfolge her? Verstehe ich das so richtig?