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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

  1. #31
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    Also, das ist ja nu wilklich ein Thema, dass schon zig-tausenfach hier disskutiert wurde.... warum denn immer wieder?

    Ich bin ja nun wirklich kein Freund des Standardsatzes "Benutz mal die Suchfunktion"
    Aber genug ist genug!

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...archid=1036134 <- Da findet man alle Antworten!

    Ich versteh nur nicht, warum es immer wieder Leute gibt, die versuchen, eine Lücke in den bestehenden Gesetzen zu finden, um doch mal ne Runde mit Blaulicht fahren zu können. (So hören sie dich ganzen Diskussionen nämlich an oder nach: Wenn die Strafe nicht zu teuer wird, dann mach ich das)
    Und Aussagen wie: "Auf der Autobahn zur Absicherung der Unfallstelle - da darf ich doch"

    Dafür gibts in jedem gut sortierten Autohandel - Warndreiecke! Und, wem das nicht reicht, der kann sich ja ne gelbe, batterienetriebene Pannenleuchte kaufen und auf die Straße stellen.

    Leute, die meinen, es dennoch unbedingt nötig zu haben, gehören zweifelsohne in die vielzitierte Kategorie "Ehrenamtliche Profilneurotiker in Hilfsorganisationen zur Kompensation psychischer Defizite" (Die falschen Polizisten, Rettungsassistenten, Notärzte etc, die in gewohnter Regelmäßigkeit den guten Ruf der Hilfsorganisationen in den Dreck ziehen.)

    Profesionalität sieht anders aus.
    Geändert von Pipsi (04.06.2008 um 16:38 Uhr)

  2. #32
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    ... welch wahre Worte !!!!
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #33
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Also, das ist ja nu wilklich ein Thema, dass schon zig-tausenfach hier disskutiert wurde.... warum denn immer wieder?

    Ich bin ja nun wirklich kein Freund des Standardsatzes "Benutz mal die Suchfunktion"
    Aber genug ist genug!

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...archid=1036134 <- Da findet man alle Antworten!

    Ich versteh nur nicht, warum es immer wieder Leute gibt, die versuchen, eine Lücke in den bestehenden Gesetzen zu finden, um doch mal ne Runde mit Blaulicht fahren zu können. (So hören sie dich ganzen Diskussionen nämlich an oder nach: Wenn die Strafe nicht zu teuer wird, dann mach ich das)
    Und Aussagen wie: "Auf der Autobahn zur Absicherung der Unfallstelle - da darf ich doch"

    Dafür gibts in jedem gut sortierten Autohandel - Warndreiecke! Und, wem das nicht reicht, der kann sich ja ne gelbe, batterienetriebene Pannenleuchte kaufen und auf die Straße stellen.

    Leute, die meinen, es dennoch unbedingt nötig zu haben, gehören zweifelsohne in die vielzitierte Kategorie "Ehrenamtliche Profilneurotiker in Hilfsorganisationen zur Kompensation psychischer Defizite" (Die falschen Polizisten, Rettungsassistenten, Notärzte etc, die in gewohnter Regelmäßigkeit den guten Ruf der Hilfsorganisationen in den Dreck ziehen.)

    Profesionalität sieht anders aus.
    Ein geistreicher Mensch wäre oft recht in Verlegenheit ohne die Gesellschaft der Dummköpfe

  4. #34
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    ...auch nicht schlecht. Darf ich den mal benutzen ? ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  5. #35
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    Wenn jemand vernünfitges ZUGELASSENES Absicherungsmaterial mitführen und benutzen möchte, muss er halt mal etwas tiefer in die Tasche greifen.

    Und da zählt im Fall der Fälle auch kein gerechtfertigter Notstand, wenn ich eine (für mich) nicht zugelasennenKennleuchte benutze, die ich ständig im Auto mitführe.

    Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

    Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.


    Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
    Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
    Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

    Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.



    Und ja, ich habe alles schon des öfteren gebraucht :)))


    Gruß,

    Philipp

  6. #36
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

    Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.
    Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

    Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

    MfG Fabsi...

  7. #37
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
    Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
    Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

    Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.

    Gruß,

    Philipp
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???

  8. #38
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???
    Klare Sache: Nur mit Anhänger losfahren!

  9. #39
    FunkyBOS Gast
    Moin Moin,

    mal so 'ne Frage am Rande... wie sieht das denn mit einem Dachaufsetzer aus??? Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße. Ein Dachaufsetzer zählt doch nicht als Rundkennleute oder Sondersignal. Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet. Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das flasch???

    Gruß

  10. #40
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    bei einem Dachaufsetzer hast du kein Problem!

  11. #41
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    Solang er unbeleuchtet ist ! ;-)

  12. #42
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

    Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

    MfG Fabsi...
    Kannleuchten mitzuführen ist ja auch nicht verboten, es ging ja ums benutzen...

    @ Pipsi

    Dann kauf ich ein ;)


    Es muss halt wie immer jeder selbst wissen was er braucht.
    Klar kann man sich auch mit nem Warndreieck und Warnblinkanlage zufrieden geben und sagen, dass das alles völlig übertrieben sei.
    Dann sollte man an einer Einsatzstelle aber auch konsequent das Blaulicht und ggf. Rückwarnsysteme abschalten ;)

    Auf den min. 40 Km, die ich jeden Morgen zur Arbeit zurück lege, habe ich regelmäßig das "Glück" auf Verkehrsunfälle zu zu kommen (min. 2x im Monat).
    Im Gegensatz zu den Leuten, die zu faul sind das Warndreieck aufzustellen, ist das sicherlich die bessere Alternative.

    Naja, es hat ja keiner verlangt das ich mich dafür rechtfertigen soll. Ich möchte mich hier jetzt auch nicht wichtig machen oder gar lob oder dergleichen erhaschen.
    Ich wollte halt nur was zu den legalen Möglichkeiten schreiben.

    Gruß,
    Philipp

  13. #43
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    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße.
    Die Frage muss ja irgendwer stellen: Wieso benutzt du ihn dann? Die Sinnlosigkeit scheinst du ja erkannt zu haben.
    Wenn du Zeit sparen willst, lass das Ding einfach weg.
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.
    Das kann dem Verkehrsteilnehmer aber sch***egal sein - seine Rechte werden dadurch nicht betroffen.
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das falsch???
    Das ist korrekt. Aber: Wenn er nicht weiß, wie er das Dachaufsetzerfahrzeug hinter sich einzuordnen hat, kann das schnell dazu führen, das er sich zu STVO-Verstößen hinreißen lässt, um Platz zu machen. Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...

  14. #44
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...
    So spannend wird das dann nicht. Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
    Anders sieht das bei den HiOrgs/SEG/FR ohne SoSi (der größte Humbug, den ich kenne:FR/HvO ohne SoSi...) aus: Die haben kraft StVO KEINE Sonderrechte. Bei denen kracht es dann gewaltig vorm Richter!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #45
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
    Wer sagt denn das? Wie kommst du darauf, das der Verkehrsteilnehmer auch Sonderrechte hätte? Dein Beispiel ist ein klassischer Wegerechtsfall - der Verkehrsangehörige begeht einen StVO-Verstoß, um die berühmte "freie Bahn" zu schaffen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Begründung der Großteil der deutschen Gerichte nicht teilen wird. Die bisherigen Urteilssprüche lassen erkennen: Sonderrechte für Feuerwehrangehörige ja - aber nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht berührt werden.

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