Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

MfG Fabsi...
Kannleuchten mitzuführen ist ja auch nicht verboten, es ging ja ums benutzen...

@ Pipsi

Dann kauf ich ein ;)


Es muss halt wie immer jeder selbst wissen was er braucht.
Klar kann man sich auch mit nem Warndreieck und Warnblinkanlage zufrieden geben und sagen, dass das alles völlig übertrieben sei.
Dann sollte man an einer Einsatzstelle aber auch konsequent das Blaulicht und ggf. Rückwarnsysteme abschalten ;)

Auf den min. 40 Km, die ich jeden Morgen zur Arbeit zurück lege, habe ich regelmäßig das "Glück" auf Verkehrsunfälle zu zu kommen (min. 2x im Monat).
Im Gegensatz zu den Leuten, die zu faul sind das Warndreieck aufzustellen, ist das sicherlich die bessere Alternative.

Naja, es hat ja keiner verlangt das ich mich dafür rechtfertigen soll. Ich möchte mich hier jetzt auch nicht wichtig machen oder gar lob oder dergleichen erhaschen.
Ich wollte halt nur was zu den legalen Möglichkeiten schreiben.

Gruß,
Philipp