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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2002
    Beiträge
    594
    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
    Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
    Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

    Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.

    Gruß,

    Philipp
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???

  2. #2
    Registriert seit
    31.01.2007
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???
    Klare Sache: Nur mit Anhänger losfahren!

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