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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn jemand vernünfitges ZUGELASSENES Absicherungsmaterial mitführen und benutzen möchte, muss er halt mal etwas tiefer in die Tasche greifen.

    Und da zählt im Fall der Fälle auch kein gerechtfertigter Notstand, wenn ich eine (für mich) nicht zugelasennenKennleuchte benutze, die ich ständig im Auto mitführe.

    Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

    Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.


    Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
    Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
    Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

    Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.



    Und ja, ich habe alles schon des öfteren gebraucht :)))


    Gruß,

    Philipp

  2. #2
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich hasse selbst solche Aussagen wie "Ich kenne nen Polizisten/Richter, der hat gesagt..." aber leider kann ich im Moment keine genaueren Angaben zu dem Fall machen:

    Dort wurde jemand verurteilt, der auch eine nicht zugelassene Kennleuchte benutzt hat, die er ständig mitgeführt hat. Der Richter verurteilte ihn zu einer Strafe mit der Begründung, dass er die Kennleuchte vorsätzlich mitführte, um Sie zu benutzen. Anders wäre sein Urteil ausgefallen, hätte z.B. jemand den ganzen Kofferraum voll mit eingepackten Kennleuchten, die er gerade beim Kunden abliefern wollte gehabt und damit abgesichert.
    Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

    Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

    MfG Fabsi...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Dann kann ich dir jetzt schon versichern, dass das Urteil maximal aus der 1. Instanz ist und aller-aller-aller spätestens in der 2. schon weider revidiert wurde... Falls es solch einen "Fall" überhaupt mal so gegeben haben sollte... ^^

    Aber ich kann die beruhigen, bei mir hat der TÜV, die Pol oder die BuPol bisher auch noch nix gesagt, wenn mal wieder eine oder mehrere Kennleuchten irgendwo im Auto lagen (natürlich nicht aufm Armaturenbrett oder auf der Hutablage...)

    MfG Fabsi...
    Kannleuchten mitzuführen ist ja auch nicht verboten, es ging ja ums benutzen...

    @ Pipsi

    Dann kauf ich ein ;)


    Es muss halt wie immer jeder selbst wissen was er braucht.
    Klar kann man sich auch mit nem Warndreieck und Warnblinkanlage zufrieden geben und sagen, dass das alles völlig übertrieben sei.
    Dann sollte man an einer Einsatzstelle aber auch konsequent das Blaulicht und ggf. Rückwarnsysteme abschalten ;)

    Auf den min. 40 Km, die ich jeden Morgen zur Arbeit zurück lege, habe ich regelmäßig das "Glück" auf Verkehrsunfälle zu zu kommen (min. 2x im Monat).
    Im Gegensatz zu den Leuten, die zu faul sind das Warndreieck aufzustellen, ist das sicherlich die bessere Alternative.

    Naja, es hat ja keiner verlangt das ich mich dafür rechtfertigen soll. Ich möchte mich hier jetzt auch nicht wichtig machen oder gar lob oder dergleichen erhaschen.
    Ich wollte halt nur was zu den legalen Möglichkeiten schreiben.

    Gruß,
    Philipp

  4. #4
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich persönlich führe eine Hänsch Typ16 doppelblitz Kennleuchte mit, die nach §53a StVZO in verbindung mit der Warnblinkanlage, im Stand zugelassen ist.
    Außerdem habe ich noch 3 Warndreiecke ein Turboflare 360 und eine Nissen Mini Primär 41 Elektronenblitz Leuchte im Auto.
    Kleinkram wie Keglaufsatz für die Maglite,Warnkleidung nach EN471 Klasse 3 usw...ist natürlich auch dabei.

    Für die vernünftige Erstabsicherung völlig ausreichend und zugelassen.

    Gruß,

    Philipp
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???

  5. #5
    Registriert seit
    31.01.2007
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Und was machst Du, wenn Du mal einkaufen musst???
    Klare Sache: Nur mit Anhänger losfahren!

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