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Thema: Feuerwehrmann zum Einsatz fahren

Baum-Darstellung

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  1. #31
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    also, nachdem ich diesen Thread ausgelöst hab und mich ausser hier auch sonst noch informiert habe will ich doch mal kurz zusammenfassen was ich gelernt habe:

    1. im allgemeinen haben Feuerwehrleute auf der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte, ABER man darf es nicht übertreiben in BaWü laufen zwei Verfahren gegen Mitglieder einer FF wegen überhöhter Geschwindigkeit (30km innerorts bzw 20km innerorts) auf der Fahrt zum Gerätehaus. Mir ist persönlich ein Mitglied der FF bekannt das seinen Führerschein VERLOREN hat, da er auf der Fahrt zum Gerätehaus innerorts mit >100km geblitzt worden ist!

    2. wer mit Sonderrechten fährt sollte tunlichst aufpassen, den wenn er in einen Unfall verwickelt ist bekommt er meist einen großen Teil der Schuld wenn nicht sogar Vollschuld.
    Bei einem Privat-PKW höchstwahrscheinlich Vollschuld (immer davon ausgegangen der andere hat einem nicht die Vorfahrt genommen oder andere Verkehrsregeln gebrochen), da der andere ja nicht sehen kann das man Sonderrechte hat. Ein Schild 'Feuerwehr im Einsatz' wenn es den vom zuständigen Ordnungsamt gebilligt wird (eigentlich nicht Erlaubt) ist nur ein Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer keine Verpflichtung den Weg frei zumachen (bei uns hier kommt es aber doch schon vor das die Polizei einem dann mit SoSi den Weg frei fährt oder Platz macht und so anderen als gutes Beispiel voran geht).

    Wenn ich den eine SoSi-Anlage habe und Licht UND Horn an waren, muss ich dem anderen nachweisen das er Sosi gesehen UND gehört hat und sich um die Wegerechte nicht gekümmert hat um von meiner Schuld befreit zu sein. Und das soll mal einer schaffen.

    P.S. (nachträgliche Änderung) nachdem ich KugelFishs Beitrag gelesen habe: mit dem Schild war ein beleuchtetes, blinkendes Schild gemeint, da hier wo ich wohne die FFW damit ausgestattet ist mit Erlaubnis des Ordnungsamtes
    Geändert von Firebird (09.03.2002 um 23:06 Uhr)

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