so, da hab ich doch alle antworten die ich wollte :) Danke. Desweiteren hab ich gestern noch einen Zeitungsartikel von vor zwei Wochen gefunden. Dabei ging es darum das im Moment zwei Feuerwehrleute vor Gericht stehen da sie Sonderrechte in Anspruch genommen haben auf der Fahrt zum Gerätehaus (OHNE Fremdgefährdung!) und dabei geblitzt worden sind. Da sie die Bußgelder nicht zahlen wollen wird gerade verhandelt in wie weit Feuerwehrleute auf der Anfahrt Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Wenn ich mich richtig erinnere stand noch was drinnen davon das es um ein Grundsatzurteil geht um Rechtsklarheit zu schaffen - wenn ich das als Nicht-Jurist richtig verstehe heißt das soviel wie bisher gibt es gar keine rechtlich Verbindliche Auslegung des Gesetzestextes. Mal davon abgesehen das jedes Innenminsisterium wieder was anderes sagt. Falls nochmal was darüber kommt kann ich es euch ja wissen lassen.


@tobias:
Also, zur Abklärung welche "Art" von EvD: Nicht KatS oder RD (macht bei uns das Kreuz). Sondern JUH Intern. Muss es bei jedem KV, LV, etc. geben als Ansprechpartner am WE und wärend der Nacht. SoSi Anlage haben wir für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Katastropheneinsatzes, für Organtransporte sowie für Hausnotrufeinsätze bei dennen der dringende Verdacht herscht es bestehe Lebensgefahr (blutender Macumarpatient, Atemnot, etc.). In dem Fall erteilt die Hausnotrufeinsatzleitstelle die Sonderrechte und wir melden die Fahrt selbständig nochmals auf der Leitstelle an.