Hallo,
wer entscheidet denn bei euch , ob Sonderrechte/Wegerechte in anspruch genommen werden dürfen?
Wenn ich bei meinen Lehrgängen icht ganz geschlafen habe entscheidet das bei der Feuerwehr der jeweilige Gruppenführer/Einsatzleiter (bei den RettOrg weiss ich nicht). Natürlich kann der mit der Leitstelle rücksprache halten. Schliesslich hat diese ja mit dem Anrufer gesprochen. Die Leitstelle kann Hinweise "Katze auf Baum, eilt nicht so" und Empfehlungen geben.Mehr aber auch nicht.
Gruss
JS