@Daniel:
Ich glaube nicht, daß Du die Polizei um Amtshilfe bitten kannst. Sollte Dein Landesrettungsdienstgesetz die Möglichkeit der Hilfeverpflichtung von dritten enthalten, würde dies gehen, aber so wie ich Deinen Beitrag verstanden habe, hast Du mit der Fahrt nach Hamburg Dein Bundesland verlassen. Daher gilt das Gesetz dort nicht. Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen.
@Firebird:
Enthält Euer Feuerwehrgesetz einen Paragraphen über die Hilfeverpfllichtung von Passanten? Bei uns (NRW) gibt es einen solchen Abschnitt. Der Gesetzgeber räumt dieses Recht aber ausschließlich den Einheitsführern ein, nicht dem Helfer. (So sollen Schadenersatzforderungen von Passanten geringehalten werden.)
Jeder sollte sich vor dem Einsatz von SoSi überlegen ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Es geht um den eigenen Führerschein. Nicht um den des Truppführers oder Disponenten. Die straßenverkehrsrechtliche Verantwortung für ein KFZ trägt immer der Fahrer und kein anderer.