Hallo,
mitlerweile sind auch die meisten Bundesländer ( Nds glaube ich nicht) auf dem Standpunkt, dass der FA (SB) Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus hat.
Solange nichts passiert : schön und gut.
ABER die Sonderrechte dürfen nur und gebührender Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. (Gilt auch wenn ich mit Horn und Licht unterwegs bin) in anspruch genommen werden. In dem Moment, wo etwas passiert, habe ich nicht genug Rücksicht auf den restlichen Verkehr genommen und habe ein mächtiges Problem. Selbst vor Gericht werde ich nicht mit meinem Anspruch auf SoRe durchkommen. Eben aus dem oben genannten Grund.
Selbst im Einsatzfahrzeug mit Licht und Horn wird die Fw (RettD , Polizei etc.) Schuld bekommen. Vieleicht nicht die volle Schuld, aber auf jden Fall Teilschuld. Hier ist das (finanziell) nicht so schlimm, wenn der Maschinist nicht grob fahrlässig gehandelt hat .Die Kosten werden in diesem Fall von den Trägern der Rettungsdiensten übernommen (Kommune, HillfsOrg, Bund). Wenn das andere Unfallopfer jedoch Schäden (Tod, Behinderung) davonträgt, nützt ihm das wenig.
Passiert das in meinem privat PKW, kann ich nur hoffen, dass das die Haftpflicht übernimmt. Denn wenn nicht.........
Daher würde ich mich nicht auf die Floskel "Ich habe auf dem Weg zum Gerätehaus SoRe" vertrauen. Die gilt höchstens in dem Fall, wenn ich mit 5 km/h zuviel auf der Landstrasse geblitzt werde.
Gruss
JS




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