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Thema: Feuerwehrmann zum Einsatz fahren

  1. #16
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    sooo um auch mal wieder ein bissl mitzureden....

    Die Entscheidung OB mit Signal oder ohne gefahren wird trifft generell der Gruppenführer, die Entscheidung ob man nachts in nem Dorf auch mal ohne Signal und nur mit Blaulicht fährt (was eigentlich gar net erlaubt ist) der Maschinist. D.h. wenn der GF im Gerätehaus sagt, wir fahren ohne Signal nen Keller auspumpen kann sich der Maschinist auf den Kopf stellen....... dann darf allerdings auch nur nach StvO gefahren werden; trifft der GF die Entscheidung Signalfahrt, liegt alles andre im ermessen des Fahrers.

    So jedenfalls bei uns.....

  2. #17
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    Ist auch so.
    Der GF entscheidet ob mit Licht und Sound und der Maschinst hat nun die Aufgabe , die Manschaft und das Gerät sicher zur Einsatzstelle zu bringen.

    Gruss

    JS

  3. #18
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    Soweit mir bekannt ist (Niedersachsen) ordnet die Feuerwehr-Leitstelle oder der Einsatzleiter vor Ort Alarmfahrten für Fw-Fahrzeuge an.

    Blinky
    Geändert von Blinky (17.02.2002 um 01:13 Uhr)

  4. #19
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    Hallo,

    die Leitstelle kann Empfehlungen geben ob mit SoSi oder nicht gefahren wird. Die Leitstelle hat ja auch mit dem Anrufer gesprochen und kann daher einschätzen ob mit oder ohne gefahren werde sollte. Die Entscheidung liegt allerdings beim GF da dieser im Endefekt auch die Verantwortung hat.
    Genauso liegt es mit dem Einsatzleiter vor Ort (wenn schon einer da ist. Ansonsten ist der GF des ersten eintreffenden Fahrzeugs der EL) Der EL kann empfehlen ob mit SoSi angefahren werden soll, da dieser die Lage schon kennt. Aber auch hier liegt die Entscheidung und die Verantwortung beim GF . (der sich wohl auch etwas vom EL anhören darf wenn er wegen einer Katze auf dem Baum durch die ganze Stadt mit SoSi gefahren ist >>Achtung ! Übertriebenes Beispiel ;-) <<

    Gruss

    JS

    PS komme auch aus NDS

  5. #20
    DooleyDoo Gast

    @Daniel

    Du darfst das nicht so verallgemeinern. Zum einen stand dort das es fraglich sei bei privat alarmierten Einsatzkräften, da sie meistens nicht die ersten Helfer vor Ort seien.
    Das kann man so nicht sagen. Bei uns gibt es keine BF. Fährt unsere Feuerwehr also zu einem Feueralarm, sind wir ganz sicher die ersten !!!
    Und dieser Einwand mit dem einfachen Helfer und den Führungskräften halte ich auch immer für sehr schwachsinnig. Ohne jemanden angreifen zu wollen. Das ist vergleichbar mit dem Fall vor ein paar Jahren :
    Mein Melder geht, es ist 3:48 Uhr Nachts. Alarmstichwort FeuKl, Containerbrand... --> Da wir Textmeldeempfänger haben, wissen wir schon auf der Anfahrt ziemlich genau um was es sich handelt. <-- Da sagt meine Freundin zu mir, mußt Du jetzt wirklich los ? Du bist doch nur ein einfacher Feuerwehrmann...
    Hhmm mal überlegen. Wenn das jetzt jeder denkt brennt der Container ja vielleicht noch Morgen Früh und dann können wir ihn ja auch nach dem Frühstück löschen. So kann eine Freiwillige Feuerwehr nicht funktionieren. Denn wenn das alle so handhaben stehen nur der Ortswehrführer und vielleicht noch sein Stellvertreter und der Gemeindewehrführer im Feuerwehrhaus. Die sind doch ihrer Position nach wichtiger als all die anderen. Ich frage mich dann nur immer noch, wer jetzt eigentlich den Container löscht .....

    Schöne Grüße, Dooley

  6. #21
    Wache Ost Gast
    Hallo, meines wissens sind JUH, DRK etc. private Organisationen, die SoSi nur auf Anweisung einsetzen dürfen. Bei der FW sieht das wie schon erwähnt anders aus. Ist aber im Prinzip egal, eine Erlaubnis beötigst du immer von der Leitstelle oder Gruppenführer bzw. Einsatzleiter.

  7. #22
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    Jetzt muss ich, nach dem ich alles was vorsteht, doch mal meinen Senf dazu geben:

    Nach Rücksprache mit unserem Kreisbrandmeister kann JEDEr um Amtshilfe bitten! Egal ob der Bittende oder der Gebetene FF´ler, RS, RA, Arzt oder so ist! Wenn sich (wie in der Eröffnung dieses Themas) eine fest installierte und zugelassene Signalanlage an dem Fahrzeug befindet, dann kann der Fahrer dieses Fzg sehr wohl mit Sondersignal zum Gerätehaus fahren um dort Kamerade abzuliefern!
    Wichtig ist dabei, daß der Fahrer diese Fahrt der FEL/RLS mitteilt!!

    Zum Thema, wer entscheidet, ob mit oder ohne Signal zum Einsatzort:
    Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
    Beim Rettungsdienst gibts die Teilung:
    Auf der Anfahrt entscheidet immer die RLS!
    Beim Transport des Patienten immer der Arzt, oder wenn der nicht dabei ist, der Transportführer ("Patientenbetreuer")

    In beiden Fällen (Feuerwehr und RD-transportiert) ist die Leitstelle garnicht in der Lage die Situation zu beurteilen, da die Disponenten viel zu weit von der Einsatzstelle entfernt sind!!

    @Carsten Gösch
    Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen
    Ein zwingender Grund ist z.B. die Pommesbude im Nachbarort! Scherz beiseite: Der Bereich §§ 34+35 StGB; § 35,2.4;§ 38,1 ist BUNDESRECHT und da fallen die Ländergrenzen schneller als ein Dachziegel vom Baugerüst!

    @ Wache Ost:
    Die Hilforganisationen sind (bis auf wenige Ausnahmen, wo die BF oder der, historisch beauftragte, Star-Rettungsdienst "etwas" brennt) öffentlich Beauftragte im Sinne ALLER (Lämder-)Rettungsdienstgesetze und somit genauso wie die Pol, Feuerwehr usw zu behandeln! Also auch dort gelten die o.g Regeln!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #23
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    Hallo

    @ AkkonHaLand

    >>Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
    <<

    Also für das Land Nds ist die Antwort falsch (vieleicht ist es ja in anderen Bundesländern anders) . Die Entscheidung ob mit Sosi oder ohne trifft der Gruppenführer. Der Maschinist ist dafür verantwortlich, dass Manschaft und Gerät sicher ankommen unabhängig davon, ob mit Sonder- und Wegerechten oder ohne. Die Entscheidung liegt aber nicht beim Ma , sondern immer noch beim GF.

    Gruss

    JS

  9. #24
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    @JoergS

    Genau so ist das bei uns auch.

    Der GF entscheidet, ob mit oder ohne Sondersignal.
    Wir hatten erst neulich eine Diskussion darüber, weil ein MA behauptet hat, die Entscheidung läge bei Ihm, weil er für die sichere Durchführung der Einsatzfahrt verantwortlich ist.

    Gruß

    Roman

  10. #25
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    Hey Leute!

    In der Landesfeuerwehrschule-Niedersachsen in Loy wird mitgeteilt, dass JEDER Einsatz immer mit Blaulicht und Martinshorn gefahren werden muss!

    Unabhängib von der Einsatzart, von der Ölspur bis zum Hochhausbrand!

    Außerdem ist es auch nicht zulässig nur mit Blaulicht zufahren, da immer Beides eingeschaltet werden muss!

    Außerdem wird dort mitgeteilt, dass der Maschinist für die Führung des Fahrzeug´s zuständig ist! Also er entscheidet in wie weit er Sonderrechte und Wegerecht in Anspruch nehmen kann!

    Denn der Maschinist muss sich vorm Gericht verantworten bei einem Unfall und nicht der Gruppenführer!


    So ist das in Niedersachsen! Ich weiß ja nicht wo die anderen Meinungen aus Niedersachsen herkommen! Wäre mal interessant zu wissen wo diese Meinungen herkommen!

    Meine Info´s kommen jedenfalls dierek von der Landesfeuerwehrschule-Niedersachen!


    PS: Es ist mir auch klar, dass man nicht immer mit Martinshorn fährt, da es ein wenig blöd aussieht zu einer Ölspur mit Martinshorn zufahren, aber so ist das nun mal geregelt! Fragt mich nicht warum! ;-))


    Gruß

    Etienne
    Geändert von Etienne (07.03.2002 um 14:39 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #26
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    Hallo Etienne,

    dann sag deinem Ausbilder in Loy mal, er soll sich mal schlau lesen und nicht diesen Unsinn erzählen.

    1. Es darf nur mit Blaulicht gefahren werden. Z.B. Kolonenfahrt. Auch die Fahrt nur mit Blaulicht ist erlaubt. Nur hat man dann keine Wegerechte.

    2. Es steht klar geschrieben , dass Sonder und Wegerechte in anspruch genommen werden können (und sollen) wenn dies zum Schutze von Menschenleben, sowie Tierleben und hohen Sachwerten notwendig ist. (Achtung, frei Zitiert, habe den genauen Gesetzestext nicht zur Hand) Ist dies bei einer Türöffnung oder einer kleinen Ölspur der Fall?? Oder ein Fahrzeug hat sich festgefahren? Wohl nicht immer.

    3. (Nachzulesen in den Roten Heften Band 10 Kapitel 3.2 : Einsatztaktik für den Grupppenführer ) Alarmfahrt zur Einsatzstelle "Während der Alarmfahrt ist der Maschinist als Fahrer für die Sicherheit der Manschaft verantwortlich. Der Gruppenführer entscheidet allerdings zuvor grundsätzlich, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden"......"Trotz der Verantwortung des Maschinisten während der Alarmfahrt, ist der Gruppenführer verpflichtet, ständig zu kontrollieren, ob der Maschinist die Sonderrechte unter gebührender Rücksichtnahme auf den Verkehr in Anspruch nimmt."

    Weiter vorne steht noch, (frei Zitiert) dass nur der GF entscheiden kann ob Sonderrechte ja/nein, da der Maschinist gar nicht alle Informationen über die Schadenslage hat.


    Und darüberhinaus hat der Feuerwehrmann nicht die Aufgabe zu tun und lassen was er will, sondern das was er von GF befohlen bekommt. Und das soll er dann ausführen.Sprich: Der GF befiehlt Sonderrechte JA und der Maschinist führt aus.


    Übrigens war ich auf der Landesfeuerwehrschule Celle.


    Gruss

    JS

  12. #27
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    Hallo Etienne,

    den Text sollst du natürlich nicht persönlich nehmen. Habe ihn mir noch mal durchgelesen und ich will vermeiden, dass du diesen falsch verstehst.

    Gruss

    JS

  13. #28
    DooleyDoo Gast

    Sonderrechte

    Hallo zusammen,

    ich habe mir, auch wegen der nie endenden Diskussion ob Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus oder nicht, das Heft "Sonderrechte und Wegerecht" bei der Feuerwehr Unfall Kasse Nord bestellt. Als ich mir gestern dieses durchlaß habe ich mich schon gewundert. Ich hatte nämlich immer gedacht das es mit den Sonderechten im privat PKW so wäre, "Was die polizei nicht weiß, macht sie nicht heiß" !! Und wenn sie es dann mal sehen, drücken sie halt beide Augen zu.
    ABER es ist eindeutig gesetzlich geregelt, daß wir als Feuerwehrangehörige die Sonderrechte auch mit unserem privatem PKW in Anspruch nehmen dürfen. Die Sonderrechte befreien uns dabei von jeglichen Verkehrsregeln unter der Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, wenn wir Sonderrechte in anspruch nehmen weil wir z. Beispiel zu schnell fahren, müssen wir mit stark erhöhter Aufmerksamkeit die Verkehrssituation um uns herum beobachten. Ein Stückchen unter diesem Absatz folgt dann der entscheidende Satz, den ich auch für überaus sinnvoll halte.
    Zitat:
    >>"Es wird jedoch davon abgeraten bestimmte Verkehrsregeln außer Acht zu lassen, da es uns nicht möglich ist, anderen Verkehrsteilnehmern eindeutig mitzuteilen, daß dieser PKW die Sonderrechte in Anspruch nimmt."<<
    Das bedeutet man sollte nicht über Lichtzeichengeregelte Kreuzungen fahren ohne die Ampel zu beachten. Die Sonderrechte erlauben uns auch zum Beispiel gegen die Fahrtrichtung durch eine Einbahnstrasse zu fahren. Davon wird jedoch speziell in einem privatem PKW abgeraten, da die Gefährdung der Öffentlichkeit viel zu hoch wäre und in keinem Verhälnis stehen würde.

    Das bestätigt auch das was AkkonHaLand schon zuvor geschrieben hatte. Da mir die Sonderrechte sowieso zu stehen, darf ich auch an einem damit ausgerüstetem und zugelassenem KFZ das Blaulicht und Martinshorn einschalten, und so den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren das hier Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dieses muß ich aber der Leitstelle mitteilen. Durch die benutzung von Blauem Blinklicht und Einsatzhorn zusammen, erhalte ich dann gleichzeitig das Wegerecht, was bedeutet : "Alle anderen Fahrzeuge haben sofort freie Bahn zu schaffen!"

    So das wars erstmal, ich kann jedem nur empfehlen sich solche Schreiben bei event. Unsicherheiten sich zu bestellen. Die kommen innerhalb von 2 Tagen und dann hat man es schwarz auf weiß mit den dazu gehörenden Gesetzesparagraphen.
    Dazu der Link: http://www.fuk-nord.de
    Unter Infomaterial gibt es viele interessante Sachen.

    Schöne Grüße aus dem Norden
    Dooley

  14. #29
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    Ich denke, dass es zwar wichtig ist, dass man schnell zum Gerätehaus kommt.
    Aber wenn man sich mal überlegt, dass plötzlich fast jeder mit SoSi zum örtlichen Gerätehaus fährt, wo kämen wir denn da hin???

  15. #30
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    Hallo,

    mitlerweile sind auch die meisten Bundesländer ( Nds glaube ich nicht) auf dem Standpunkt, dass der FA (SB) Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus hat.
    Solange nichts passiert : schön und gut.
    ABER die Sonderrechte dürfen nur und gebührender Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. (Gilt auch wenn ich mit Horn und Licht unterwegs bin) in anspruch genommen werden. In dem Moment, wo etwas passiert, habe ich nicht genug Rücksicht auf den restlichen Verkehr genommen und habe ein mächtiges Problem. Selbst vor Gericht werde ich nicht mit meinem Anspruch auf SoRe durchkommen. Eben aus dem oben genannten Grund.
    Selbst im Einsatzfahrzeug mit Licht und Horn wird die Fw (RettD , Polizei etc.) Schuld bekommen. Vieleicht nicht die volle Schuld, aber auf jden Fall Teilschuld. Hier ist das (finanziell) nicht so schlimm, wenn der Maschinist nicht grob fahrlässig gehandelt hat .Die Kosten werden in diesem Fall von den Trägern der Rettungsdiensten übernommen (Kommune, HillfsOrg, Bund). Wenn das andere Unfallopfer jedoch Schäden (Tod, Behinderung) davonträgt, nützt ihm das wenig.
    Passiert das in meinem privat PKW, kann ich nur hoffen, dass das die Haftpflicht übernimmt. Denn wenn nicht.........

    Daher würde ich mich nicht auf die Floskel "Ich habe auf dem Weg zum Gerätehaus SoRe" vertrauen. Die gilt höchstens in dem Fall, wenn ich mit 5 km/h zuviel auf der Landstrasse geblitzt werde.


    Gruss

    JS

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