Jetzt muss ich, nach dem ich alles was vorsteht, doch mal meinen Senf dazu geben:
Nach Rücksprache mit unserem Kreisbrandmeister kann JEDEr um Amtshilfe bitten! Egal ob der Bittende oder der Gebetene FF´ler, RS, RA, Arzt oder so ist! Wenn sich (wie in der Eröffnung dieses Themas) eine fest installierte und zugelassene Signalanlage an dem Fahrzeug befindet, dann kann der Fahrer dieses Fzg sehr wohl mit Sondersignal zum Gerätehaus fahren um dort Kamerade abzuliefern!
Wichtig ist dabei, daß der Fahrer diese Fahrt der FEL/RLS mitteilt!!
Zum Thema, wer entscheidet, ob mit oder ohne Signal zum Einsatzort:
Die Entscheidung liegt bei der Feuerwehr immer beim Maschinisten, denn dieser ist dafür verantwortlich, daß Mannschaft und Gerät sicher an der Einsatzstelle ankommen!!
Beim Rettungsdienst gibts die Teilung:
Auf der Anfahrt entscheidet immer die RLS!
Beim Transport des Patienten immer der Arzt, oder wenn der nicht dabei ist, der Transportführer ("Patientenbetreuer")
In beiden Fällen (Feuerwehr und RD-transportiert) ist die Leitstelle garnicht in der Lage die Situation zu beurteilen, da die Disponenten viel zu weit von der Einsatzstelle entfernt sind!!
@Carsten Gösch
Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen
Ein zwingender Grund ist z.B. die Pommesbude im Nachbarort! Scherz beiseite: Der Bereich §§ 34+35 StGB; § 35,2.4;§ 38,1 ist BUNDESRECHT und da fallen die Ländergrenzen schneller als ein Dachziegel vom Baugerüst!
@ Wache Ost:
Die Hilforganisationen sind (bis auf wenige Ausnahmen, wo die BF oder der, historisch beauftragte, Star-Rettungsdienst "etwas" brennt) öffentlich Beauftragte im Sinne ALLER (Lämder-)Rettungsdienstgesetze und somit genauso wie die Pol, Feuerwehr usw zu behandeln! Also auch dort gelten die o.g Regeln!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator