Hi,
obwohl ich selbst nicht mag, dieses Thema zu diskutieren, muss ich sagen, dass mir der beitrag von DooleyDoo am besten gefällt, weil er eigendlich alles aussagt.

Und zum Beitrag von axeme fällt mir ein: Darum geht es ja auch in diesem Threat überhaupt nicht.
Es ist ja im Augenblick überhaupt nicht das Thema, ob alle Angehörigen mit Blaulicht zum GH fahren, sondern ob dieser im ersten Beitrag geschilderte Fall gerechtfertigt war.
Aus meiner Sicht war er gerechtfertigt, jedoch trägt der Fahrer auch die Verantwortung.

Ich selbst bin tagsüber schon einmal von einem Pol-Fz zum GH gefahren worden und auch da lag die Verantwortung beim Fahrer des Fustw (PKW war kaputt, bin Maschi und tagsüber wenig Kameraden). Ich würde dies aber nicht als die "Regel" ansehen.

Sicher gäbe es ein Chaos, wenn die Angehörigen der FF die Zulassung für Sondersignalanlagen bekämen und innerhalb weniger Minuten 15 Kameraden und mehr mit Tatütata zum GH führen. Deshalb ist die derzeitige Regelung - meiner Ansicht nach - durchaus sinnvoll und sollte auch so bestehen bleiben. Von der gefahr der mißbräuchlichen Nutzung ganz abgesehen, denn ich denke in jeder Wehr gibt es Heißsporne.

Wenn ich mit meinem PKW zum GH fahre, nutze ich Sonderrechte nur, indem ich an übersichtlichen Stellen die Geschwindigkeit erhöhe. Ich bin mit meinem PKW noch NIE bei Rot gefahren und werde es auch nicht tun. Auf die 30 Sek. kommt es auch nicht an.

Ich denke, es ist allein eine Sache des Fingerspitzengefühls jedes Einzelnen und da hat der eine eben etwas mehr und der andere etwas weniger... Wie im täglichen Leben.

Ich denke, auch wenn man dieses Thema noch so viel diskutiert, es wird sich an der momentanen Gesetzgebung nichts ändern...
...und wie heißt es doch so schön? Das ist auch gut so....

Jedenfalls meine Meinung.

Ciao,
mICHael