Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Erkläre doch mal bitte.
Kann er nicht, denn es ist das Gleiche.
Siehe

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
(2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
http://www.gesetze-im-internet.de/uz...001650961.html