Ergebnis 1 bis 15 von 25

Thema: Polizeieinsatz in Bremer Disko

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Alles schön und Gut. Aber da hat niemand ein wirkliches Mitspracherecht, der nicht dabei war.
    Denn Leute greifen erst dann zur Kamera, wenn sie empörte Bilder sehen, die Vorgeschichte ist völlig egal.
    ...
    Und wenn jemand noch so fit ist das eine Ingewahrsamnahme schlichtweg nicht möglich ist, darf die POL als einzige Behörde in Deutschland Gewalt anwenden.
    Losgelöst vom konkreten Fall:

    Dieses Recht habe ich als Bürger der Polizei aber zuvor gegeben, daher darf ich bitte auch darüber sprechen. Und ganz ehrlich, die Vorgeschichte muss letztlich scheißegal sein. Wenn es um die Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form körperlicher Gewalt mitsamt ihrer Hilfsmittel geht, kann immer nur das entscheidend sein, was gerade in der Situation passiert, erforderlich und angemessen ist. Welchen Einfluss soll die Vorgeschichte da haben?

    Und dass die Pol das als einzige Behörde dürfen soll ... In NRW jeder beim Feuerwehreinsatz dienstlich tätige eine Vollzugsdienstkraft und dürfte damit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unmittelbaren Zwang ausüben, sofern erforderlich. Dass es in der Mehrheit der Fälle einen Glücksfall darstellt, dass die meisten FA dies nicht wissen und es auch gar nicht richtig könnten, bleibt unbestritten.

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2004
    Beiträge
    141
    Ich kann DG7GJ in allen Punkten nur zustimmen.
    Wer meint das die Polizei alles falsch macht soll doch einfach selbst sich bei der Polizei bewerben und es besser machen. Und das Ganze am besten in einem Problembezirk, und in 1 Jahr sprechen wir dann noch einmal über die Ansichten. Ich finde das unsere Polizei in vielen Situationen viel zu lasch an die Sache ran gehen.
    PS:
    Zwang und gewallt ist ein großer Unterschied.
    Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich dort durch Erfahrung.

  3. #3
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von oliver229 Beitrag anzeigen
    Ich kann DG7GJ in allen Punkten nur zustimmen.
    Wer meint das die Polizei alles falsch macht soll doch einfach selbst sich bei der Polizei bewerben und es besser machen. Und das Ganze am besten in einem Problembezirk, und in 1 Jahr sprechen wir dann noch einmal über die Ansichten.
    Persönliche Ansichten sind bei der Frage der Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols aber nun einmal recht nachrangig.

    PS:
    Zwang und gewallt ist ein großer Unterschied.
    Erkläre doch mal bitte.

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Erkläre doch mal bitte.
    Kann er nicht, denn es ist das Gleiche.
    Siehe

    § 2 Begriffsbestimmungen
    (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
    (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/uz...001650961.html
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Eben. ;)

    Deswegen war ich auf die Erklärung so gespannt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •