Hallo!

Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Nochmal die Vorgeschichte spielt gar keine Rolle.
Wenn ein Polizist, einen am Boden sitzenden mit Handschellen am Rücken fixirten "Straftäter" 3 mal mit der Faust auf den Kopf einschlägt und ein weiterer ihm einen Fußtritt verpaßt, dann ist das Polizeigewalt.
Ach komm, frag mal Polizisten die ein paar jahrzehnte Einsatzerfahrung haben.
Auch leute die mit ner 8 auf dem Rücken fixiert sind, können sich sehrwohl noch derart massiv wehren, spucken, treten, beißen.
Es gibt solche Fälle, wo die Polizei erstmal SCHMERZHAFT den angemessen Respekt ... ich hätte fast "einprügeln" gesagt ... einfordern muss.

Schließlich sind es ja keine Tiermediziner im Zoo, die für sowas ein Blasrohr mit Betäubungspfeilen in der Gürteltasche rumschleppen.

Währen gezielte Schüsse mit 9mm durch beide Kniescheiben ernsthaft verhältnissmäßiger für dich? Hör auf!

Zurückbeißen und spucken dürfen Polizisten auch nicht.

In solchen Fällen sind Fäuste und Füße allemal angemessen.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser