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Thema: Polizeieinsatz in Bremer Disko

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  1. #1
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Aber nochmal, wenn jemand am Boden sitzt, so wie in RLP, wenn man sich das ansieht und der Typ nur noch gefesselt am Boden sitzt ohne gewaltig zu sein sind Tritte und Schläge fehl am Platz.
    Zu dem Zeitpunkt als die Tritte kamen, war nichts mehr, daß sie Gewalt ausüben. Bei Gegenwehr ist unmittelbarer Zwang klar und auch gerecht, aber wenn vom Straftäter keine Gewalt mehr ausgeht, haben spätestens dann die Polizisten ihre Gewaltmaßnahmen einzustellen und nicht nochmal nachzutreten, weil sie vorher was abbekommen haben.
    Das ist deren Berufsrisiko.
    Alles schön und Gut. Aber da hat niemand ein wirkliches Mitspracherecht, der nicht dabei war.
    Denn Leute greifen erst dann zur Kamera, wenn sie empörte Bilder sehen, die Vorgeschichte ist völlig egal.

    Zurück zu dem Fall in RLP:
    Person in Handschellen, wird abgeführt. Soweit so gut.
    Angenommen er wehrt sich weiterhin so heftig, das es nicht möglich ist ihn in ein Fahrzeug zu verfrachten.
    Was soll die POL dann machen?

    Man kann ihn ja schlecht sitzen lassen, einen Bautrupp rufen und dann fluchs ne PG-Zelle drum hoch zu mauern.

    Nein, im Gegensatz zu privaten Sicherheitsfirmen und auch Diskotheken-Türstehern hat die Polizei das hoheitliche Recht zur Gewaltanwendung.
    Und wenn jemand noch so fit ist das eine Ingewahrsamnahme schlichtweg nicht möglich ist, darf die POL als einzige Behörde in Deutschland Gewalt anwenden.

    Sicherlich ist diese Legitimation eher zweifelhaft wenn es um diverse Demonstrationen geht (Castortransporte, Stuttgart21), aber in anderen Fällen möchte der gemeine Bürger dann doch nicht das die Polizei verängstigt wegrennt vor Verbrechern.

    Die POL tanzt tagtäglich über den sehr schmalen Pfad zwischen der eigentlichen Aufgabe und den vielen Verordnungen und juristischen Einschränkungen.

    Ebenso wie es beispielsweise immer häufiger wird das sich in vielen Bundesländern die POL nicht mal mehr bei "Gefahr in Verzug" traut Wohnungstüren auf zu treten, sondern aus Angst vor gegnerischen Anwälten lieber die Feuerwehr um Amtshilfe bitten.
    Oder wo Verfolgungsfahrten in vielen Bundesländern selbst nachts um 3Uhr auf ausgestorbenen Autobahnen nach spätestens 10 Minuten von "oben" abgewürgt werden.
    Ein Dealer mit einigen Kg Koks lässt man lieber laufen statt ihn wie damals systematisch fest zu nehmen.
    Heute eben mit der Ausrede das der panische flüchtende ja andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.

    Meine Meinung ist da sehr einfach und realistisch:
    Wir leben in einer Zeit wo das Verbrechen in weiten Teilen immer organisierter und brutaler wird, eben als Reaktion darauf das unsere Polizei sich häufig nicht mehr traut massiv durch zu greifen.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  2. #2
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Alles schön und Gut. Aber da hat niemand ein wirkliches Mitspracherecht, der nicht dabei war.
    Denn Leute greifen erst dann zur Kamera, wenn sie empörte Bilder sehen, die Vorgeschichte ist völlig egal.
    ...
    Und wenn jemand noch so fit ist das eine Ingewahrsamnahme schlichtweg nicht möglich ist, darf die POL als einzige Behörde in Deutschland Gewalt anwenden.
    Losgelöst vom konkreten Fall:

    Dieses Recht habe ich als Bürger der Polizei aber zuvor gegeben, daher darf ich bitte auch darüber sprechen. Und ganz ehrlich, die Vorgeschichte muss letztlich scheißegal sein. Wenn es um die Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form körperlicher Gewalt mitsamt ihrer Hilfsmittel geht, kann immer nur das entscheidend sein, was gerade in der Situation passiert, erforderlich und angemessen ist. Welchen Einfluss soll die Vorgeschichte da haben?

    Und dass die Pol das als einzige Behörde dürfen soll ... In NRW jeder beim Feuerwehreinsatz dienstlich tätige eine Vollzugsdienstkraft und dürfte damit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unmittelbaren Zwang ausüben, sofern erforderlich. Dass es in der Mehrheit der Fälle einen Glücksfall darstellt, dass die meisten FA dies nicht wissen und es auch gar nicht richtig könnten, bleibt unbestritten.

  3. #3
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    Ich kann DG7GJ in allen Punkten nur zustimmen.
    Wer meint das die Polizei alles falsch macht soll doch einfach selbst sich bei der Polizei bewerben und es besser machen. Und das Ganze am besten in einem Problembezirk, und in 1 Jahr sprechen wir dann noch einmal über die Ansichten. Ich finde das unsere Polizei in vielen Situationen viel zu lasch an die Sache ran gehen.
    PS:
    Zwang und gewallt ist ein großer Unterschied.
    Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich dort durch Erfahrung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von oliver229 Beitrag anzeigen
    Ich kann DG7GJ in allen Punkten nur zustimmen.
    Wer meint das die Polizei alles falsch macht soll doch einfach selbst sich bei der Polizei bewerben und es besser machen. Und das Ganze am besten in einem Problembezirk, und in 1 Jahr sprechen wir dann noch einmal über die Ansichten.
    Persönliche Ansichten sind bei der Frage der Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols aber nun einmal recht nachrangig.

    PS:
    Zwang und gewallt ist ein großer Unterschied.
    Erkläre doch mal bitte.

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Erkläre doch mal bitte.
    Kann er nicht, denn es ist das Gleiche.
    Siehe

    § 2 Begriffsbestimmungen
    (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
    (2) Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/uz...001650961.html
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
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    Eben. ;)

    Deswegen war ich auf die Erklärung so gespannt.

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