
Zitat von
DG7GJ
Um nun einen Bogen zurück zum Ursprungsthema zu schlagen:
Um sich überhaupt ein Urteil anmaßen zu können ob eine gefilmte Polizeigewalt nun angemessen war oder nicht, feht die unmittelbare sowie langfristige Vorgeschichte.
Die Langfristige ist schnell klar: Der Mensch war Polizeibekannt als Gewaltbereit.
Die unmittelbare Vorgeschichte (was geschah im Vorfeld in der Disko) fehlt in der Geschichte.
Nochmal die Vorgeschichte spielt gar keine Rolle.
Wenn ein Polizist, einen am Boden sitzenden mit Handschellen am Rücken fixirten "Straftäter" 3 mal mit der Faust auf den Kopf einschlägt und ein weiterer ihm einen Fußtritt verpaßt, dann ist das Polizeigewalt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.